US-Regierung verbietet Verkauf von Hacking-Tools an autoritäre Regime

Das US-Handelsministerium hat mit einer Verfügung angeordnet, dass der Verkauf von Hacker-Software und -Ausrüstung an autoritäre Regime verboten werden soll. Die Anordnung, die nach 90 Tagen in Kraft treten soll, verbietet die Ausfuhr, die Wiederausfuhr und den Transfer von „Cybersicherheitsgütern“ in Länder, die „Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit oder Massenvernichtungswaffen“ wie und Russland haben, ohne dass eine Genehmigung des Bureau of Industry and Security (BIS) des Ministeriums vorliegt.

Die Verfügung spricht davon:

Mit dieser Vorschrift wird insbesondere eine neue Kontrolle eingeführt für für diese Güter aus Gründen der nationalen Sicherheit (NS) und der Terrorismusbekämpfung (AT) sowie eine neue License Exception Authorized Cybersecurity Exports (ACE), die die Ausfuhr dieser Güter dieser Güter in die meisten Bestimmungsländer, außer unter den beschriebenen Umständen. Diese Güter rechtfertigen Kontrollen weil diese Werkzeuge zur Überwachung, Spionage oder für andere Aktionen verwendet werden könnten, die das Netzwerk oder die Infrastruktur stören, die das Netzwerk oder die darin befindlichen Geräte stören, verweigern oder beeinträchtigen.

Ausgenommen von der Verfügung ist „Intrusion Software“ an sich, man bezieht sich insgesamt auf:

  • Systeme, Ausrüstungen und Bestandteile, besonders konstruiert oder geändert für die Erzeugung, Steuerung und Kontrolle oder Bereitstellung von Einbruchssoftware
  • Software, besonders entwickelt oder geändert für die Entwicklung oder Herstellung von Systemen, Ausrüstung und Bestandteilen
  • Software, besonders entwickelt für die Erzeugung, den Betrieb, die Lieferung oder die Kommunikation mit Eindringlingssoftware
  • Technologie, die für die Entwicklung, Herstellung und Verwendung von Systemen, Ausrüstung und Bestandteilen sowie für die Entwicklung von Einbruchssoftware erforderlich ist

Mit dieser Verfügung setzen die USA weite Teile des Wassenaar-Abkommens um, das freiwillige Ausfuhrkontrollmaßnahmen für konventionelle Waffen und Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, einschließlich internetbasierter Überwachungssysteme, vorsieht.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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