Das Büro ist bis zum 10.04.2026 geschlossen

US-Regierung verbietet Verkauf von Hacking-Tools an autoritäre Regime

Das US-Handelsministerium hat mit einer Verfügung angeordnet, dass der Verkauf von Hacker-Software und -Ausrüstung an autoritäre Regime verboten werden soll. Die Anordnung, die nach 90 Tagen in Kraft treten soll, verbietet die Ausfuhr, die Wiederausfuhr und den Transfer von „Cybersicherheitsgütern“ in Länder, die „Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit oder Massenvernichtungswaffen“ wie China und Russland haben, ohne dass eine Genehmigung des Bureau of Industry and Security (BIS) des Ministeriums vorliegt.

Die Verfügung spricht davon:

Mit dieser Vorschrift wird insbesondere eine neue Kontrolle eingeführt für für diese Güter aus Gründen der nationalen Sicherheit (NS) und der Terrorismusbekämpfung (AT) sowie eine neue License Exception Authorized Cybersecurity Exports (ACE), die die Ausfuhr dieser Güter dieser Güter in die meisten Bestimmungsländer, außer unter den beschriebenen Umständen. Diese Güter rechtfertigen Kontrollen weil diese Werkzeuge zur Überwachung, Spionage oder für andere Aktionen verwendet werden könnten, die das Netzwerk oder die Infrastruktur stören, die das Netzwerk oder die darin befindlichen Geräte stören, verweigern oder beeinträchtigen.

Ausgenommen von der Verfügung ist „Intrusion Software“ an sich, man bezieht sich insgesamt auf:

  • Systeme, Ausrüstungen und Bestandteile, besonders konstruiert oder geändert für die Erzeugung, Steuerung und Kontrolle oder Bereitstellung von Einbruchssoftware
  • Software, besonders entwickelt oder geändert für die Entwicklung oder Herstellung von Systemen, Ausrüstung und Bestandteilen
  • Software, besonders entwickelt für die Erzeugung, den Betrieb, die Lieferung oder die Kommunikation mit Eindringlingssoftware
  • Technologie, die für die Entwicklung, Herstellung und Verwendung von Systemen, Ausrüstung und Bestandteilen sowie für die Entwicklung von Einbruchssoftware erforderlich ist

Mit dieser Verfügung setzen die USA weite Teile des Wassenaar-Abkommens um, das freiwillige Ausfuhrkontrollmaßnahmen für konventionelle Waffen und Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, einschließlich internetbasierter Überwachungssysteme, vorsieht.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.