Tagesmutter: Betriebsausgabenpauschale trotz Lockdowns

Selbstständige Tagesmütter und -väter dürfen für jedes Kind, das sie betreuen, entweder die tatsächlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Betreuung als Betriebsausgaben abziehen oder es wird eine Betriebsausgabenpauschale je Kind im Monat abgezogen. Der Abzug der Betriebsausgabenpauschale kann auch bei eingeschränkter Betreuung wegen der Corona-Pandemie beansprucht werden.

Nach der Verwaltungsauffassung gilt: Die Pauschale kann auch für Zeiten abgezogen werden, in denen die Kindertagespflegeperson durch behördliche Auflagen verhindert ist, die vereinbarten Betreuungszeiten zu absolvieren, wenn Betreuungsgelder oder sonstige Ausgleichs- / Entschädigungszahlungen für diese Zeit gezahlt werden und als Betriebseinnahme zu erfassen sind (dazu: BT-Drs. 20/534 vom 28.1.2022, Antwort auf Frage 3; FinMin Schleswig-Holstein, ESt-Kurzinfo Nr. 2020/20 vom 10.9.2020).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft. Ich bin Softwareentwickler, in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

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