Rechenzentren als kritische Infrastruktur

Der Bitkom macht im Allgemeinen auf Rechenzentren aufmerksam, die als kritische Infrastruktur stärker im Fokus stehen müssen. Wenn man in die derzeit aktuelle KritisV blickt, sieht man beispielsweise, dass der Schwellenwert für Rechenzentren bei einer Leistungsaufnahme von 3,5MW liegt, um als kritische Infrastruktur wahrgenommen zu werden (Anhang 3 / Ziff 2.1.1). Dies dürfte kaum mehr der Bedeutung gerecht werden.

Schwierige wirtschaftliche Jahre

Vor unserer Gesellschaft liegen erhebliche, schwierige wirtschaftspolitische Jahre, die geprägt sein werden von den drei großen “De’s”: De-Industrialisierung, De-Globalisierung und De-Karbonisierung. Dem entgegen steht auf regionaler Ebene nach hiesigem Verständnis vor allem die “Digitalisierung”, die neue Wirtschaftszweige erschließt und noch vorhandene zukunftsfähige Wirtschaftszweige effizienter und gewinnbringender gestaltet.

So schwierig der Ausblick ist, so kritisch wird er, wenn aus den “drei De’s” plötzlich vier werden und die De-Digialisierung hinzutritt. In der Bundesrepublik sowie Europa insgesamt hat man durch eine rückwärts gerichtete Politik viel dafür getan, damit genau dies geschieht: Bei den Zukunftstechnologien ist Europa beispielsweise derzeit weit abgeschlagen.

Problematische Infrastruktur

Deutschland hat ein erhebliches Problem mit seiner Infrastruktur – in jeder Hinsicht. Viele Menschen lachen mit bitterer Note, wenn wieder einmal in einem Ballungsgebiet der Empfang schlecht ist oder wenn man eine lächerlich geringe Anbindung hat, obwohl man mit seinem Büro in einem ländlichen Gewerbegebiet angesiedelt ist.

Doch die mitunter lächerlich schlechte Anbindung ist zugleich ein Problem: Wo man als KMU schlecht angebunden ist, keine eigene IP-Adresse mit seinem Anschluss hat, ist die Nutzung eines Rechenzentrums der einfachste Weg, um einen eigenen Server zu nutzen. Wenn nun enorme Stromkosten beginnen, hier die Preise durch die Decke zu jagen, wird ein Kernelement der Digitalisierung von Prozessen in Kleinunternehmen gefährdet.

Langer Leidensweg

Was die Digitalisierung angeht, liegt vor Europa ein langer Leidensweg, da es bereits an essenziellen Basics mangelt. Zwar kommt mit Opera zumindest ein ernstzunehmender Browser aus Europa, doch die dahinter stehende Engine kommt – wie immer – von der anderen Seite des Ozeans. Und während seit Jahrzehnten Opensource die bestimmende Ideologie moderner Software-Entwicklungen weltweit ist, hat Europa bis heute keine ernst zu nehmende Entwicklungsplattform in Konkurrenz etwa zu Github – leistet sich dafür aber weiterhin langwierige (unbeachtete) Gutachten zur Bedeutung von Opensource.

Es wird Zeit, dass die Politik aufwacht, bevor der wirtschaftliche Hauptmotor einer modernen Post-Industrialisierungsgesellschaft vollständig abgewürgt ist, noch bevor er vollständig lief.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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