Nach Meinung des Finanzgerichts Hessen (1 K 772/19, Revision anhängig) gehören Frühstücksleistungen zu den Leistungen, die „nicht unmittelbar der Vermietung dienen“, sodass der ermäßigte Steuersatz (7 %) nicht in Betracht kommt.
Dies soll auch dann gelten, wenn für Übernachtung und Frühstück ein Pauschalpreis vereinbart wurde und die Gäste keine Möglichkeit haben, auf das Frühstück (unter Verringerung des Entgelts) zu verzichten. Das FG hält den Ausschluss von Frühstücksleistungen von der Steuerermäßigung für Beherbergungsleistungen für EU-konform.
Die Frage der Vereinbarkeit des Aufteilungsgebots mit EU-Recht ist jedoch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (C-463/16) umstritten. Hiernach könnte der Mehrwertsteuersatz der Hauptleistung – der Vermietung – auch für die Nebenleistung – Frühstück – gelten, zumindest dann, wenn es sich um eine einheitliche Leistung handelt.
Neben weiteren anhängigen Verfahren hat der Bundesfinanzhof (XI R 7/21) nun auch bei der vorliegenden Konstellation – Frühstückspension mit Pauschalangebot – Gelegenheit, die Frage der Anwendbarkeit des Aufteilungsgebots zu klären.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.