Das OLG Hamm (4 U 148/09) stellte Selbstverständliches nochmals fest: Die Geschäftsführer eines Unternehmens sind im Rahmen der Angaben nach §5 TMG zu benennen.
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner: Strafverteidiger & Fachanwalt für IT-Recht | Tel: 02404-92100 (Alle anzeigen)
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