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Nutzungsausfall: Mietwagen bei kurzer Strecke

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Rechtfertigen 18 Kilometer am Tag zu Pandemiebeginn einen Mietwagen? Das Amtsgericht Braunschweig (111 C 2148/20) dies bejaht und die Verweisung des Geschädigten mit niedrigem Fahrbedarf auf Bus und Bahn unter den Corona-Verhältnissen für unzumutbar gehalten. Es genügen nach seiner Entscheidung ca. 18 km pro Tag, um die Mietwagennutzung zu rechtfertigen. Ebenso haben bereits kürzlich die AG Duisburg Hamborn (9 C 108/21) und Kassel (421 C 3709/21) entschieden.

Rechtsanwalt Jens Ferner