Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.
Wir übernehmen im IT-Recht und Strafrecht nur bestimmte Bereiche. So im IT-Recht allein im Softwarerecht mit darauf bezogenem IT‑Vertragsrecht und Lizenzrecht sowie rund um Cybersicherheit. Im Strafrecht übernehmen wir ausschiesslich Strafverteidigungen in Bereichen, auf die wir uns spezialisieren:
Jugendstrafrecht,
Sexualstrafrecht,
BtMG/KCang/AMG,
Medizinstrafrecht,
Cybercrime & Medienstrafrecht,
Wirtschaftsstrafrecht mit Schwerpunkten
Arbeitsstrafrecht und
Steuerstrafrecht