Rechtfertigen 18 Kilometer am Tag zu Pandemiebeginn einen Mietwagen? Das Amtsgericht Braunschweig (111 C 2148/20) dies bejaht und die Verweisung des Geschädigten mit niedrigem Fahrbedarf auf Bus und Bahn unter den Corona-Verhältnissen für unzumutbar gehalten. Es genügen nach seiner Entscheidung ca. 18 km pro Tag, um die Mietwagennutzung zu rechtfertigen. Ebenso haben bereits kürzlich die AG Duisburg Hamborn (9 C 108/21) und Kassel (421 C 3709/21) entschieden.
- Datenschutz im Zeitalter des Scraping: Einblicke in die Urteile des OLG Dresden - 29. März 2024
- DSGVO-Verstoß: Grenzen und Beweislast im Datenschutzrecht - 29. März 2024
- Urheberrechtlicher Schutz von Videospielen - 29. März 2024