Markenrecht: Bei Abmahnung 1,3 Gebühr – keine 2,0 Gebühr

Eine kurze Notiz am Rande: Im Rahmen eines recht umfangreichen Verfahrens nach einer angeblichen Markenverletzung, der u.a. eine Hausdurchsuchung voran gegangen war, hatte die Klägerin eine 2,0 Gebühr für die Aussprache der Abmahnung geltend gemacht. Die zuständige Kammer beim Landgericht Düsseldorf meinte hierzu nur kurz und knapp in einem Hinweis, dass bei einer Abmahnung eine 1,3 aber keine 2,0 Gebühr in Betracht kommt. Damit ist ein zumindest spürbarer Teil von Abmahnkosten gestrichen – und auch das klassische Argument im Bereich des Markenrechts, dass nämlich derartiges Spezialwissen notwendig ist, dass man mit einer 1,3 Gebühr auf keinen Fall auskommt.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.