Klassiker Abmahnung wegen Widerrufsbelehrung: Streitwert von 3000 Euro

Das OLG Karlsruhe (4 W 19/10) stellt fest, dass bei einer Abmahnung wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein Streitwert von 3.000 Euro anzunehmen ist. Dabei führt das OLG aus, dass ein solcher Streitwert bei Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände längst üblich ist und auch auf Abmahnungen durch Mitbewerber zu übertragen sei.

Die Entscheidung ist durchaus interessant, denn hier wird das wirtschaftliche Interesse des Klägers zurückgestuft und stattdessen auf die Zielrichtung der Norm (Wer/Was soll geschützt werden?) geblickt und entsprechend der Streitwert festgesetzt. Das mag eine neue Tendenz sein, die Cichon in GRUR-Prax 2010, 30739 richtigerweise mit den Worten bewertet:

Das Urteil verringert damit den finanziellen Anreiz zur massenhaften Abmahnung von Internet-Verstößen gegen reine Verbraucherschutznormen durch Mitbewerber.

Gleichwohl bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung Nachahmer findet.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.