Impressumspflicht natürlich auch auf Google+

Inhaltlich ist es wenig überraschend: Das LG Berlin (16 O 154/13) stellt fest, dass auch auf Google+ eine Impressumspflicht besteht und es einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn man hiergegen verstößt. Die Entscheidung ist insofern ein paar Zeilen wert, als dass zu sehen ist, dass Google+ zunehmend in den Fokus des Wettbewerbs- und Urheberrechts rückt. Erst kürzlich hatte sich das LG Krefeld (hier bei uns) mit Google-Local-Einträgen im Rahmen von Google+ zu beschäftigen. Es kann daher nur nochmals darauf hingewiesen werden, dass man gleich welches Etikett auf dem genutzten Netzwerk steht, darauf achten sollte, mindestens die grundsätzlichen Regeln einzuhalten. Die Impressumspflicht sollte hier nun wirklich insgesamt hinreichend bekannt sein.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.