Glühbirnen-Satire: „Heatballs“ unterliegen vor Gericht

Es war eine schön überlegte Satire: Nachdem das „Glühbirnen-Verbot“ kam, überlegte sich ein Unternehmen, „Heatballs“ anzubieten (Dazu auch eine Webseite). Dabei handelt es sich um „Heizkörper“, die aussehen wie GLühbirnen, in eine E27-Fassung passen und Wärme abgeben. Als Nebeneffekt wird zudem Licht erzeugt. Die „Heatballs“ wurden in produziert und passierten am Anfang teilweise noch den , später aber eine zweite Lieferung von ca. 40.000 „Heatballs“ festgesetzt. Die Bezirksregierung Köln sah die „Heatballs“ ganz unhumoristisch als normale Glühbirnen an und wurde nun vom VG Aachen (3 L 43/11) im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes bestätigt: Das Verwaltungsgericht hat klar gestellt, dass „die „Heatballs“ Haushaltslampen im Sinne der EG-Verordnung seien. Entscheidend sei die objektive Zweckbestimmung aus Verbrauchersicht. Danach dienten Heatballs wie herkömmliche Glühlampen der Beleuchtung.“.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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