Es war eine schön überlegte Satire: Nachdem das „Glühbirnen-Verbot“ kam, überlegte sich ein Unternehmen, „Heatballs“ anzubieten (Dazu auch eine Webseite). Dabei handelt es sich um „Heizkörper“, die aussehen wie GLühbirnen, in eine E27-Fassung passen und Wärme abgeben. Als Nebeneffekt wird zudem Licht erzeugt. Die „Heatballs“ wurden in China produziert und passierten am Anfang teilweise noch den Zoll, später aber eine zweite Lieferung von ca. 40.000 „Heatballs“ festgesetzt. Die Bezirksregierung Köln sah die „Heatballs“ ganz unhumoristisch als normale Glühbirnen an und wurde nun vom VG Aachen (3 L 43/11) im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes bestätigt: Das Verwaltungsgericht hat klar gestellt, dass „die „Heatballs“ Haushaltslampen im Sinne der EG-Verordnung seien. Entscheidend sei die objektive Zweckbestimmung aus Verbrauchersicht. Danach dienten Heatballs wie herkömmliche Glühlampen der Beleuchtung.“.
Glühbirnen-Satire: „Heatballs“ unterliegen vor Gericht
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)