DoubleVPN abgeschaltet

In dieser Woche haben Strafverfolgunger die Webdomänen und Serverinfrastruktur von DoubleVPN beschlagnahmt. Dabei handelt es sich um einen Virtual Private Network (VPN)-Dienst, der Cyberkriminellen einen vermeintlich sicheren Hafen bot, um ihre Opfer anzugreifen. Die billigste VPN-Verbindung kostete gerade einmal 22 € (25 $).

Diese koordinierte Aktion, die von der niederländischen Nationalpolizei (Politie) unter der Zuständigkeit der Nationalen Staatsanwaltschaft (Landelijk Parket) geleitet wurde, mit internationalen Aktivitäten, die von Europol und Eurojust koordiniert wurden, hat nun die Verfügbarkeit dieses Dienstes beendet.

DoubleVPN abgeschaltet - Ferner: Rechtsanwalt für Strafrecht und IT-Recht Aachen
Laut Europol wurden weltweit Server beschlagnahmt, auf denen DoubleVPN Inhalte gehostet wurden, und die Web-Domains wurden durch eine Splash-Seite der Strafverfolgungsbehörden ersetzt – Quelle: EUROPOL

DoubleVPN wurde laut Europol sowohl in russischen als auch in englischsprachigen Untergrundforen für Cyberkriminalität als Mittel zur Verschleierung des Standorts und der Identität von -Betreibern und -Betrügern beworben.

In der jüngeren Vergangenheit zeigt sich ein aggressives und von EUROPOL gut koordiniertes Vorgehen gegen Infrastrukturen von Hackern und organisiertem Verbrechen. Offenkundig ist das Ziel, die – durch Strukturen greifbaren – kommerziellen Anbieter von Cybercrime-Infrastruktur weltweit anzugehen.

DoubleVPN abgeschaltet - Ferner: Rechtsanwalt für Strafrecht und IT-Recht Aachen

Jens Ferner

Strafverteidiger

Der Dienst bewarb sich selbst damit, ein hohes Maß an Anonymität zu bieten, indem er seinen Kunden einfache, doppelte, dreifache und sogar vierfache VPN-Verbindungen anbot. Wieder einmal wird sich zeigen, ob man dieses Versprechen entwertet hat durch umfangreiche und nun beschlagnahmte Logfiles.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Strafverteidigung und dem IT-Recht, speziell Softwarerecht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmenskrise und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Cybercrime & IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.