Der SK-StGB

Der systematische Kommentar zum Strafgesetzbuch von Rudolphi/Samson/Horn ist mein liebster Kommentar und ich möchte hier nochmals auf ihn aufmerksam machen, zumal im April/Mai 2008 eine neue Auflage erscheint. Speziell im Bereich strafrechtlicher wissenschaftlicher Arbeiten war er für mich immer eine Goldgrube.

Nur sehr wenige werden ihn sich leisten können oder wollen – die neue Auflage soll 200 Euro kosten, vor Erscheinen zahlt man ca. 150 Euro für eine Vorbestellung. Da mein Werk zu Hause fast 10 Jahre auf dem Buckel hatte, werde ich die nächste Auflage wieder erhalten.

In der Praxis scheint man sich uneins: Die meisten mir bekannten Strafrechtler halten n icht viel von ihm, einige (erfolgreiche) aber schwören auf ihn. Im Studium dagegen habe ich keine Probleme für mich festzustellen, dass es ein sehr guter Kommentar ist: Die einzelnen Themen werden verständlich aufgegriffen und äusserst zugänglich transportiert. Allerdings habe ich mit dem SK-StGB gearbeitet, als es den Studienkommentar von Beck noch nicht gab. bzw. er mir unbekannt war. Zum lernen ist der günstigere und kürzere Studienkommentar sicherlich heute angebrachter, im Detail aber ist der SK-StGB unschlagbar.

Speziell in wissenschaftlichen Arbeiten, also Hausarbeiten und Seminar-Arbeiten, ist er einfach unverzichtbar – selten wurden die vielfältigen Meinungen und Ansichten derart transparent und dennoch ausführlich behandelt. Ich rate jedem Studenten, und scheinbar kennt/nutzt immer noch nicht jeder diesen kommentar, hier hinein zu blicken.

Ärgerlich am SK-StGB war für mich immer das fehlende Sachwortverzeichnis – ich hoffe, bei neueren Auflagen ist eines vorhanden. Andererseits habe ich das Gesuchte immer gefunden, da der Kommentar nicht umsonst „systematischer“ genannt wird.

Mein Rat: Seht hinein, nutzt ihn bei Arbeiten und gerade wer den Schwerpunktbereich Strafrecht belegt hat, sollte sich hin und wieder die Zeit nehmen, das ein oder andere hier nachzulesen. Es lohnt sich wirklich.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.