Data Breach

Als „Data Breach“ (auch Dataleak oder Datenleck) werden Verluste sensibler Daten an einen nicht vertrauenswürdigen Personenkreis zusammengefasst. Die Begrifflichkeit umfasst sowohl „leaks“ (Datenlecks technischer Natur) als auch „intrusions“ (aktives Abgreifen), letztlich keine Rolle spielt also, ob versehentlich der durch einen produktiven Hack-Angriff die Daten flüchtig gegangen sind.

Das BKA weist in seinem Bundeslagebild Cybercrime 2018 darauf hin, dass Gruppen organisierter Kriminalität laut Europol grundsätzlich für 50 % der Data Breaches verantwortlich gewesen sein sollen. des Weiteren seien insgesamt 76 % aller Angriffe finanziell motiviert gewesen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.