Data Breach

Als „Data Breach“ werden Verluste sensibler Daten an einen nicht vertrauenswürdigen Personenkreis zusammengefasst. Die Begrifflichkeit umfasst sowohl „leaks“ (Datenlecks technischer Natur) als auch „intrusions“ (aktives Abgreifen), letztlich keine Rolle spielt also, ob versehentlich der durch einen produktiven Hack-Angriff die Daten flüchtig gegangen sind.

Das BKA weist in seinem Bundeslagebild Cybercrime 2018 darauf hin, dass Gruppen organisierter Kriminalität laut Europol grundsätzlich für 50 % der Data Breaches verantwortlich gewesen sein sollen. des Weiteren seien insgesamt 76 % aller Angriffe finanziell motiviert gewesen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.