Im Zusammenhang mit Cybercrime gibt es in der Tat einige Staatliche Behörde, Institutionen und Vereinigungen, die man kennen sollte und ohne deren Kenntnis Zusammenhänge nur schwer zu verstehen sind.
Letztlich gilt in Deutschland, dass bei Straftaten die Staatsanwaltschaften zuständig sind, es gibt also keine originäre ermittelnder Zuständigkeit besonderer Behörden. Allerdings haben die Staatsanwaltschaften etwa Kompetenzzentren entwickelt, um fachlich Schritt zu halten.
Aus hiesiger Sicht wichtige Behörden im Bereich Cybercrime sind:
[cybercrimebehoerde]
- StPO: Rechtsmittel per BEA - 25. Juni 2022
- OLG Düsseldorf: Tragen eines Niqab als Fahrzeugführer unzulässig - 25. Juni 2022
- Berechtigung zum Auslesen verschlüsselter Rohdaten aus Geschwindigkeitsmessanlage. - 16. Juni 2022