Cybercrime-Behörden

Im Zusammenhang mit Cybercrime gibt es in der Tat einige Staatliche Behörde, Institutionen und Vereinigungen, die man kennen sollte und ohne deren Kenntnis Zusammenhänge nur schwer zu verstehen sind.

Letztlich gilt in Deutschland, dass bei Straftaten die Staatsanwaltschaften zuständig sind, es gibt also keine originäre ermittelnder Zuständigkeit besonderer Behörden. Allerdings haben die Staatsanwaltschaften etwa Kompetenzzentren entwickelt, um fachlich Schritt zu halten.

Aus hiesiger Sicht wichtige Behörden im Bereich Cybercrime sind:

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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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