Im Zusammenhang mit Cybercrime gibt es in der Tat einige Staatliche Behörde, Institutionen und Vereinigungen, die man kennen sollte und ohne deren Kenntnis Zusammenhänge nur schwer zu verstehen sind.
Letztlich gilt in Deutschland, dass bei Straftaten die Staatsanwaltschaften zuständig sind, es gibt also keine originäre ermittelnder Zuständigkeit besonderer Behörden. Allerdings haben die Staatsanwaltschaften etwa Kompetenzzentren entwickelt, um fachlich Schritt zu halten.
Aus hiesiger Sicht wichtige Behörden im Bereich Cybercrime sind:
[cybercrimebehoerde]
- Grenzen der Haftungsinanspruchnahme bei Cum/Cum-Gestaltungen - 12. Januar 2026
- Kündigung von GmbH-Geschäftsführer wegen unzulässiger Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern - 12. Januar 2026
- Haftung von Cookie-Drittanbietern bei mangelnder Einwilligung - 12. Januar 2026
