Corona: Gesetzliche Erleichterungen für pflegende Angehörige

Der Alltag von pflegenden Angehörigen ist durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigt und schwer organisierbar geworden. Das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sieht zu deren Unterstützung unter anderem folgende Erleichterungen vor.

Dazu auch: Pflegezeit im Arbeitsrecht

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Bis zum 30.9.2020 wird der Anspruch auf Freistellung von bislang 10 auf bis zu 20 Arbeitstage verlängert (bereits genutzte Tage sind abzuziehen). Die Pflegekassen zahlen für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung ein Pflegeunterstützungsgeld, sofern durch den Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung erfolgt.

Familienpflegezeit

Familienpflegezeit kann bis zum 30. September flexibler in Anspruch genommen werden: Angehörige können bisher nicht genommene Restzeiten dieser Freistellungen in Abstimmung mit dem Arbeitgeber kurzfristig in Anspruch nehmen. Sie dürfen die Mindestarbeitszeit von 15 Stunden in der Woche der Familienpflegezeit für einen Monat unterschreiten. Die Ansprüche an die erforderliche Textform der Ankündigung beim Arbeitgeber sind, sofern die Familienpflegezeit bis spätestens 1.9.2020 beginnt, reduziert: Statt einem unterschriebenen Brief werden z. B. Nachrichten in elektronischer Form oder WhatsApp-Nachrichten anerkannt. Insgesamt muss jedoch die Familienpflegezeit im Gesamtrahmen von 24 Monaten maximaler Dauer bleiben.

Kurzzeitpflege

Für Kurzzeitpflegeplätze, die auf Grund nicht verfügbarer Plätze in Pflegeeinrichtungen derzeit in Einrichtungen der Rehabilitation und in Krankenhäusern beansprucht werden, zahlt die Pflegekasse höhere Zuschüsse als bisher.

Entlastungsbeträge

Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können erweiterte Entlastungsbeträge, z. B. für Hilfen durch professionelle Angebote oder nachbarschaftliche Hilfe, beansprucht werden, deren Nachweis im Sinne einer zügigen Regulierung gegenüber der Krankenkasse vereinfacht gehandhabt wird. Erleichterungen gibt es auch hinsichtlich der Möglichkeit, nicht verbrauchte Beträge „aufzusparen“ und später zu beanspruchen.

Pflegehilfsmittel

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wurde der monatliche Erstattungsbetrag (mit Kauf- oder Lieferdatum bis 30. September 2020) von monatlich 40 auf 60 Euro angehoben.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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