Bewerbungsmail mit Schadsoftware

Vorsicht beim Öffnen von Bewerbungen per Mail im Betrieb: Bereits im Jahr 2018 gab es diverse Warnungen vor Mails, die wie übliche Bewerbungs-Mails aussehen. Der Hintergrund ist der Versuch, Schadsoftware – vor allem Ransomware – bei dem Empfänger zu installieren.

Heute erhielt ich auf gleich mehreren Mailadressen eine gleichlautende Mail, mit der man sich für eine angebliche Stellenausschreibung bewirbt. Schon von den Mailadressen her passte es nicht, losgelöst davon, dass wir nichts ausgeschrieben haben in der Kanzlei

Angebliche Bewerbung per Mail

Bewerbung enthält Virus

Tatsächlich, dies ist nicht sonderlich verwunderlich, enthält die Datei einen Virus in Form eines Makro-Virus, der dann wohl die Pforte für einen Angriff öffnen soll. So ergab ein Scan bei Virustotal

Scan bei Virus Total

Warnung vor plötzlichen Anschreiben

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um gerade kleinere Unternehmen zu warnen. Es ist in unserem Alltag vollkommen üblich, dass (Initiativ-)Bewerbungen per Word-Datei kommen. Dabei ist es leider auch keineswegs unüblich, dass Standard-Floskeln im Anschreiben verwendet werden. So kurz das Schreiben ist, so sehr entspricht es dem hiesigen Alltag, schnell ist da mal auf die Word-Datei geklickt – insbesondere im hektischen Alltag.

Halten Sie ein Auge auf die Problematik, impfen Sie Ihre Mitarbeiter: Anhänge gehören niemals blind geöffnet, insbesondere Word-Dateien sind ein Risiko (aber nicht nur, PDF-Dateien können auch Trojaner enthalten). Wenn Sie nicht wünschen, dass plötzlich Festplatten in Ihrer Infrastruktur verschlüsselt sind und gegen Bezahlung erst wieder entschlüsselt werden brauchen Sie eine Anweisung zum Umgang mit Mail-Anhängen, im Betrieb am besten in Form einer IT-Betriebsvereinbarung in Kombination mit einem leicht im Alltag zu beachtenden Handreicher für Mitarbeiter.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.