Bewerbungsmail mit Schadsoftware

Vorsicht beim Öffnen von Bewerbungen per Mail im Betrieb: Bereits im Jahr 2018 gab es diverse Warnungen vor Mails, die wie übliche Bewerbungs-Mails aussehen. Der Hintergrund ist der Versuch, Schadsoftware – vor allem Ransomware – bei dem Empfänger zu installieren.

Heute erhielt ich auf gleich mehreren Mailadressen eine gleichlautende Mail, mit der man sich für eine angebliche Stellenausschreibung bewirbt. Schon von den Mailadressen her passte es nicht, losgelöst davon, dass wir nichts ausgeschrieben haben in der Kanzlei

Bewerbungsmail mit Schadsoftware - Rechtsanwalt Ferner
Angebliche Bewerbung per Mail

Bewerbung enthält Virus

Tatsächlich, dies ist nicht sonderlich verwunderlich, enthält die Datei einen Virus in Form eines Makro-Virus, der dann wohl die Pforte für einen Angriff öffnen soll. So ergab ein Scan bei Virustotal
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Scan bei Virus Total

Warnung vor plötzlichen Anschreiben

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um gerade kleinere Unternehmen zu warnen. Es ist in unserem Alltag vollkommen üblich, dass (Initiativ-)Bewerbungen per Word-Datei kommen. Dabei ist es leider auch keineswegs unüblich, dass Standard-Floskeln im Anschreiben verwendet werden. So kurz das Schreiben ist, so sehr entspricht es dem hiesigen Alltag, schnell ist da mal auf die Word-Datei geklickt – insbesondere im hektischen Alltag.

Halten Sie ein Auge auf die Problematik, impfen Sie Ihre Mitarbeiter: Anhänge gehören niemals blind geöffnet, insbesondere Word-Dateien sind ein Risiko (aber nicht nur, PDF-Dateien können auch Trojaner enthalten). Wenn Sie nicht wünschen, dass plötzlich Festplatten in Ihrer Infrastruktur verschlüsselt sind und gegen Bezahlung erst wieder entschlüsselt werden brauchen Sie eine Anweisung zum Umgang mit Mail-Anhängen, im Betrieb am besten in Form einer IT-Betriebsvereinbarung in Kombination mit einem leicht im Alltag zu beachtenden Handreicher für Mitarbeiter.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.