Beamtenrecht: Ehrenamtliche Tätigkeit als genehmigungspflichtige Nebentätigkeit

Das VG Neustadt/Wstr. (1 L 233/15.NW) äussert sich zur Zulässigkeit einer Nebentätigkeit in Form des kommunalpolitischen Ehrenamtes:

Die Beschränkung nicht genehmigungspflichtiger Nebentätigkeiten in Form kommunalpolitischer Ehrenämter gegenüber einem eingeschränkt polizeidienstfähigen Beamten außerhalb der Dienstzeit setzt voraus, dass die Nebentätigkeiten bei einer Gegenüberstellung mit dem vorliegenden Krankheitsbild geeignet sind, die eingeschränkte Dienstfähigkeit oder die Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit zu beeinträchtigen (hier verneint im Falle eines vom Dienstherrn verfügten Verbots einer kommunalpolitischen Tätigkeit zwischen 20.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.