Eine Leistung, die der Schuldner dem Gläubiger auf eine fällige Forderung zahlt, um eine unmittelbar bevorstehende Zwangsvollstreckung zu vermeiden, kann von einem Insolvenzverwalter zurückgefordert werden, wenn der Schuldner kurze Zeit darauf in Insolvenz fällt.
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Autor: Rechtsanwalt Jens Ferner
Insolvenzanfechtung: Unwirksame Zahlung bei Druck der drohenden Zwangsvollstreckung
Werbungskosten: Fahrten zwischen Wohnung und betreuten Filialen als Arbeitsstätte
Die Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen, sind Werbungskosten. Sie werden bei der Nutzung eines eigenen oder vom Arbeitgeber überlassenen Fahrzeugs nur in Höhe bestimmter Pauschbeträge steuerlich anerkannt. Ab dem 1.1.2001 gilt die sogenannte Entfernungspauschale . Demnach können Arbeitnehmer – unabhängig vom Beförderungsmittel – für die ersten 10 Kilometer 36 Cent und ab dem 11. Kilometer 40 Cent pro Entfernungskilometer geltend machen. Der maximal anzusetzende Betrag lautet auf 5.112 Euro. Sofern dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen von seinem Arbeitgeber überlassen wird, muss er 0,03 Prozent des Listenpreises für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuern. Im Falle eine Einzelhändlers, der mehrere Filialen zu betreuen hat, kam es zu Schwierigkeiten in der Definition des Begriffes „Arbeitsstätte“.
(mehr …)Grunderwerbssteuer: Kein „Vorsteuerabzug“ bei mehrfachem Verkauf eines Grundstücks
Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei aufeinander folgenden Erwerbsvorgängen die für den ersten Erwerb gezahlte Grunderwerbsteuer auf die Grunderwerbsteuer des zweiten Erwerbs angerechnet bzw. nur in Höhe des Differenzbetrages erhoben werden kann.
(mehr …)Bankkredit: Keine „Vorfälligkeitsentschädigung“, wenn Neukredit aufgenommen wird
Wird ein durch Grundbucheintrag gesicherter Kredit mit festem Zins und einer vorher vereinbarten Laufzeit durch den Darlehensnehmer vorzeitig getilgt, steht dem Kreditinstitut kein Anspruch auf „Vorfälligkeitsentschädigung“ zu, wenn der Darlehensnehmer bei ihm gleichzeitig einen höheren Neukredit zu gleichen oder für das Kreditinstitut besseren Konditionen aufnimmt.
(mehr …)Mietbürgschaft: Kein Anspruch des Mieters auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an sich
Hat der Mieter als Sicherheit eine Bürgschaft gestellt, kann er nach Beendigung des Mietverhältnisses und Wegfall des Sicherungszwecks nicht die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an sich selbst, sondern nur die Rückgabe an den Bürgen (in der Regel die Bank) verlangen.
(mehr …)Kindesunterhalt: Für Klassenfahrt und Nachhilfeunterricht muss extra gezahlt werden
Die Kosten einer Klassenfahrt und eines vorübergehenden Nachhilfeunterrichts eines Kindes können dem unterhaltspflichtigen Vater gegenüber als Sonderbedarf geltend gemacht werden. Dieser muss sich dann neben seinen regelmäßigen Unterhaltszahlungen zusätzlich zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Denn Kosten für eine Klassenfahrt und Nachhilfeunterricht sind nicht vorhersehbar.
(mehr …)Kindesunterhalt: Wiederverheiratete Mutter muss gegebenenfalls Nebentätigkeit aufnehmen
Eine wiederverheiratete Mutter ist verpflichtet, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, um so den Unterhaltsbedarf ihrer beim Vater lebenden Kinder aus einer früheren Ehe durch Geldzahlungen sicherzustellen.
(mehr …)Unterhaltsrecht: Steuerlich relevantes ist von unterhaltspflichtigem Einkommen zu unterscheiden
Im Rahmen der Unterhaltsberechnung sind das steuerlich relevante und das unterhaltspflichtige Einkommen nicht identisch.
(mehr …)Pflichtverletzung im Sinne des Untreuetatbestandes des § 266 StGB bei der Kreditvergabe
Für die Pflichtverletzung im Sinne des Untreuetatbestandes des § 266 StGB bei der Kreditvergabe ist mit dem Bundesgerichtshof (1 StR 185/01) entscheidend, ob die Entscheidungsträger bei der Kreditvergabe ihre banküblichen Informations- und Prüfungspflichten hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers in schwerwiegender Weise verletzt haben.
Anhaltspunkte dafür, dass der banküblichen Informations- und Prüfungspflicht nicht hinreichend nachgekommen wurde, können sich aus der Verletzung der in § 18 Satz 1 KWG normierten Pflicht ergeben, nach der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu fragen. Der BGH führt damit seine bisherige Rechtsprechung fort.
(mehr …)Mitwirkung des Softwareerstellers bei Erstellung des Pflichtenheftes
Enthält ein Pflichtenheft zu einzelnen Fragen der Gestaltung von Dateneingaben keine hinreichend klaren Vorgaben, so entbindet dies den Softwarehersteller nicht von der Verpflichtung, die diesbezüglichen Wünsche und Vorstellungen des Auftraggebers zu erfragen und mit diesem eine verbindliche Klärung herbeizuführen.
Denn die Erstellung eines möglichst umfassenden Pflichtenheftes ist nicht einseitig Sache des Anwenders; auch der Anbieter von Software und sonstigen EDV-Produkten hat daran mitzuwirken. Er muß z.B. von sich aus die innerbetrieblichen Anforderungen ermitteln, auf deren Fixierung in einem Pflichtenheft durch den Anwender drängen, für ihn erkennbare Unklarheiten und Bedürfnisse aufklären, bei der Formulierung des Pflichtenheftes mitwirken und einen organisatorischen Vorschlag zur Problemlösung unterbreiten. All dies ergibt sich aus dem Know-how des Anbieters und seiner in der Regel größeren Erfahrung im Software- und EDV-Bereich. Kommt der Anbieter dieser Pflicht nicht nach, so haftet er, wenn es einem System oder Programm an der erforderlichen Einfachheit und Eignung für die individuellen Bedürfnisse des Anwenders fehlt (so Oberlandesgericht Köln, 19 U 228/97).
Untreue durch Kreditvergabe
Die tatrichterliche Würdigung, eine Kreditvergabe sei pflichtwidrig im Sinne des § 266 StGB, setzt – wie der Bundesgerichtshof (1 StR 280/99) klargestellt hat – eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, des Verwendungszwecks des Kredits und der Risikoeinschätzung der Entscheidungsträger voraus.
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