Wohngeld: Mietgeld verprasst – wegen Betruges verurteilt

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken verurteilte einen Wohngeldempfänger wegen Betrugs zu einer Geldstrafe. Dieser hatte bei seiner Wohngeldstelle einen Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz beantragt und auch ausgezahlt erhalten. Er hatte jedoch nicht die Absicht, dieses Geld seiner Vermieterin zukommen zu lassen, sondern gab es selbst aus und blieb die Miete schuldig.

Das OLG verdeutlichte, dass die Bewilligung und Auszahlung nach dem Wohngeldgesetz die Bereitschaft des Antragstellers voraussetzt, den Mietzuschuss unmittelbar an den Vermieter weiterzugeben. Hat der Mieter nicht diese Absicht, täuscht er den auszahlenden Mitarbeiter der Wohngeldstelle und verschafft sich den Zuschuss auf betrügerische Weise (OLG Zweibrücken, 1 Ss 3/03).

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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