Schlagwort: erpressung

Erpressung im Sinne des § 253 StGB bewegt sich oft an der Schnittstelle zwischen strafbarem Druckmittel und zulässiger Interessenverfolgung – besonders in wirtschaftlichen Auseinandersetzungen. Die Abgrenzung zur Nötigung oder zum berechtigten Fordern von Ansprüchen ist dabei rechtlich wie taktisch anspruchsvoll. Hier geht es um die aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung an die Widerrechtlichkeit der Drohung sowie die praktischen Konsequenzen für Unternehmen und Privatpersonen. Entscheidend ist nicht selten die frühzeitige rechtliche Einordnung, um sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Risiken zu minimieren.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Cost‑Steering‑Attacke

    Cost‑Steering‑Attacke

    Die Cost‑Steering‑Attacke ist ein bislang nicht benanntes, aber technisch ebenso simples wie zunehmend beliebtes Angriffsmodell im Umfeld von Cloud‑Diensten und KI‑Agenten. Die Wortschöpfung stammt in Ermangelung anderer Begrifflichkeiten von mir, um dieses neue und wichtige Phänomen zu erfassen.

    Gemeint sind Konstellationen, in denen Angreifer nicht primär Daten stehlen oder Systeme verschlüsseln, sondern gezielt kostenrelevante Aktionen im Namen des Opfers auslösen – etwa das Hochfahren von GPU‑Instanzen, den Start rechenintensiver Container (Kryptomining, KI‑Training), das Buchen zusätzlicher SaaS‑Lizenzen oder das sinnlose Verfeuern von API‑Kontingenten. Charakteristisch ist, dass ausschließlich „legitime“ Funktionen der betroffenen Dienste genutzt werden: Es werden reguläre Ressourcen über reguläre Schnittstellen beauftragt, die Rechnung läuft vollständig über den Account des Opfers.

    Besonders anfällig sind selbstgehostete KI‑Agenten wie Moltbot, die mit weitreichenden Tools (Cloud‑CLI, CI/CD, Billing‑APIs) verdrahtet sind und Eingaben automatisiert in Aktionen übersetzen. Gelingt es einem Angreifer, durch Prompt‑Injection, Fehlkonfiguration oder Account‑Übernahme den Agenten zu steuern, kann er dessen Rechte verwenden, um Rechenleistung, Speicherplatz oder Abos im großen Stil zu buchen – die so erzeugten Infrastruktur‑ und Lizenzkosten verwandeln sich in einen indirekten Gewinn: etwa durch fremdfinanziertes Kryptomining, eigenen Kampagnenbetrieb auf den SaaS‑Konten des Opfers oder als Hebel für nachgelagerte Erpressung („wir stoppen die Kostenlawine, wenn …“).

    Aus strafrechtlicher Sicht bewegt sich die Cost‑Steering‑Attacke im Schnittfeld von Computerbetrug, Datenveränderung und unter Umständen Erpressung; zivilrechtlich stellt sich die Frage, ob der Betreiber durch grob fahrlässige Konfiguration seines Agents an den entstandenen Schäden festgehalten wird.

  • Cyber, KI und Lieferketten: Die wichtigsten Geschäftsrisiken 2026 im Überblick

    Cyber, KI und Lieferketten: Die wichtigsten Geschäftsrisiken 2026 im Überblick

    Cybervorfälle bleiben auch 2026 das wichtigste Geschäftsrisiko – doch inzwischen rückt ein weiterer Treiber nach vorne: Künstliche Intelligenz. Während Cyberangriffe ganze Lieferketten lahmlegen können, verschärfen KI-Systeme Haftungsrisiken, Compliance-Druck und Desinformationsgefahren.

    Unternehmen müssen ihre Risikostrategie deshalb neu justieren – weg von Einzelrisiken, hin zu einem integrierten Blick auf Cyber, KI, Betriebsunterbrechungen und Klimaauswirkungen. Die Allianz Risk Barometer für die Jahre 2025 und 2026 präsentieren die größten Herausforderungen, denen sich Unternehmen in einem zunehmend komplexen und vernetzten Risikoumfeld gegenübersehen. Hinweis: Der Beitrag aus dem Januar 2025 wurde im Januar 2026 aktualisiert.

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  • Terrorgram-Studie zu „Teenage Terrorists“

    Terrorgram-Studie zu „Teenage Terrorists“

    Eine aktuelle Hellfeldstudie des LKA Baden-Württemberg zur sogenannten „Terrorgram-Szene“ zeichnet das Bild eines jugendzentrierten, hochgewaltorientierten Online-Milieus, das zugleich ein sehr irdisches Fundament aus Vernachlässigung, psychischer Erkrankung und sozialer Desintegration hat. Sie liefert nicht nur Zahlen, sondern vor allem eine empirisch belastbare Grundlage für kriminalpolitische Entscheidungen und für das tägliche Handeln von Schulen, Jugendhilfe, Justiz und Sicherheitsbehörden. Zugleich weitet sie den Blickwinkel, hin zu einer Einzelfall-orientierten Betrachtung der Taten und Täter.

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  • Online-Netzwerk „764“: Digitale Gewalt als System

    Online-Netzwerk „764“: Digitale Gewalt als System

    Die Aufdeckung des Netzwerks „764“ erschüttert gegenwärtig die internationale Öffentlichkeit. Was zunächst wie ein obskures Online-Phänomen wirkte, offenbart sich bei näherer Betrachtung als ein systematisch operierendes, ideologisch aufgeladenes Täterkollektiv, das Minderjährige gezielt psychisch zersetzt, sexuell ausbeutet und in Einzelfällen bis in den Suizid treibt. Die aktuellen Ermittlungen in den USA und Deutschland zeigen nicht nur das erschütternde Ausmaß der dokumentierten Straftaten, sondern auch die strukturelle Herausforderung, die solche Netzwerke für moderne Strafverfolgung, den Schutz von Menschen und Cyberprävention allgemein darstellen.

    Update im Dezember 2025: Der Beitrag aus dem Juli 2025 wurde um aktuelle Entwicklungen aktualisiert.

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  • Cyberbedrohungen im Mittelstand 2025

    Cyberbedrohungen im Mittelstand 2025

    Die digitale Resilienz deutscher Mittelständler steht vor einer wachsenden Herausforderung: Cyberangriffe nehmen nicht nur quantitativ zu, sondern werden auch professioneller und zielgerichteter. Das aktuelle „CYBERsicher Lagebild“ der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand liefert eine fundierte Bestandsaufnahme der Bedrohungslage und zeigt, wo Unternehmen heute besonders verwundbar sind – und was sie konkret tun können, um ihre Abwehr zu stärken.

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  • IOCTA Cyberkriminalität 2025

    IOCTA Cyberkriminalität 2025

    Der aktuelle Internet Organised Crime Threat Assessment (IOCTA) 2025 von Europol zeigt: Daten sind längst zur universellen Währung der Unterwelt geworden – als Handelsware, als Werkzeug und als Zielscheibe zugleich. Was früher vor allem Kreditkartennummern oder Passwörter betraf, ist heute ein komplexes, vernetztes Ökosystem, in dem persönliche Informationen, Systemzugriffe und selbst KI-generierte Inhalte zu einer Bedrohung für Unternehmen, Privatpersonen und kritische Infrastrukturen werden.

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  • Cybercrime-as-a-Service: SIM-Farmen im Fokus der Ermittler

    Cybercrime-as-a-Service: SIM-Farmen im Fokus der Ermittler

    Am 10. Oktober 2025 schlugen europäische Ermittler in Lettland zu und beendeten damit eine wohl recht aufwendige Operation gegen organisierte Cyberkriminalität: Unter dem Codenamen „SIMCARTEL“ wurde ein hochprofessionelles Netzwerk zerschlagen, das Kriminellen weltweit die Infrastruktur für Betrug, Identitätsdiebstahl und andere schwere Straftaten bereitstellte. Die Dimensionen des Falls zeigen, wie sehr sich Cyberkriminalität industrialisiert hat – und warum internationale Zusammenarbeit heute unverzichtbar ist.

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  • Russische Hacker und ihre Aktivitäten

    Russische Hacker und ihre Aktivitäten

    Russische Hackergruppen sind weltweit für ihre hochentwickelten und weitreichenden Cyberangriffe bekannt. Oft werden diese Gruppen mit staatlicher Unterstützung in Verbindung gebracht. Sie verfolgen eine Vielzahl von Zielen, darunter politische Manipulation, Spionage, wirtschaftliche Sabotage und Desinformation. Insofern sind sie auch längst Teil einer hybriden Kriegsführung. Seit dem großflächigen Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 hat Russland diese Form der Kriegsführung weiter ausdifferenziert.

    Neben klassischen Cyberangriffen durch Gruppen wie Fancy Bear oder Sandworm nutzt der Kreml zunehmend kriminelle Netzwerke als „Force Multiplier“. Dies hat zur Folge, dass laut aktuellen Erhebungen über 27 % der für russische Sabotageakte in Europa identifizierten Personen Vorstrafen haben – von Kleinkriminalität bis zu organisierter Kriminalität. Diese als „Spook-Gangster-Nexus“ bezeichnete Symbiose zwischen Geheimdiensten und kriminellen Akteuren ermöglicht es Moskau, Angriffe plausibel abzustreiten und gleichzeitig operative Flexibilität zu gewinnen. Diese Hacker-Aktivitäten haben, wie zu erwarten, erhebliche Auswirkungen auf die globale Cybersicherheit und stellen eine ernsthafte Bedrohung für staatliche und private Organisationen dar.

    Das russische Hacker-Ökosystem ist als komplexes und vielseitiges Netzwerk von Akteuren, Plattformen und Methoden wahrzunehmen, das sowohl für finanziell motivierte als auch staatlich unterstützte Cyberangriffe genutzt wird. Die enge Verknüpfung zwischen kriminellen Akteuren und staatlichen Stellen macht dieses Ökosystem besonders gefährlich und schwer zu bekämpfen.

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  • Cyberkriminalität im Wandel: Wie das Darknet zur Kaderschmiede für KI-gestützte Angriffe wird

    Cyberkriminalität im Wandel: Wie das Darknet zur Kaderschmiede für KI-gestützte Angriffe wird

    Während Unternehmen weltweit händeringend nach IT-Sicherheitsexperten suchen, formiert sich im Verborgenen des Darknets ein paralleler Arbeitsmarkt, der mit ähnlicher Professionalität agiert – nur mit dem Unterschied, dass die gesuchten Fähigkeiten nicht dem Schutz, sondern dem gezielten Angriff auf digitale Infrastrukturen dienen.

    Aktuelle Analysen von Sicherheitsforschern des Teams bei ReliaQuest zeigen: Cyberkriminelle rekrutieren nicht mehr nur Einzelkämpfer für einfache Malware-Programmierung, sondern bauen strukturierte Teams auf, die Social Engineering, künstliche Intelligenz und Cloud-Exploits zu einer neuen Bedrohungsstufe vereinen. Was vor wenigen Jahren noch wie ein Szenario aus einem Techno-Thriller klang, ist heute Realität: Die Industrialisierung der Cyberkriminalität schreitet voran, und ihre Methoden werden immer ausgefeilter.

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  • Trickbetrug als absetzbare steuerliche Belastung?

    Trickbetrug als absetzbare steuerliche Belastung?

    Das Finanzgericht Münster befasst sich mit der Abzugsfähigkeit von Betrugsverlusten: Die Frage, ob Verluste aus Straftaten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können, beschäftigt Finanzgerichte immer wieder mal. Besonders brisant wird es, wenn Opfer von Trickbetrug – wie im Fall der sogenannten „Schockanrufe“ beim „Enkeltrick“ – hohe Summen verlieren und diese als steuerlich abzugsfähig anerkannt bekommen möchten.

    In einem aktuellen Urteil vom 2. September 2025 (Aktenzeichen 1 K 360/25 E) hat das Finanzgericht Münster klargestellt, dass solche Verluste nicht ohne Weiteres als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) anerkannt werden. Die Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen auf: Wann ist ein Vermögensverlust durch eine Straftat so außergewöhnlich, dass der Staat ihn steuerlich entlastet? Und wo endet die individuelle Verantwortung des Opfers, sich vor Betrug zu schützen?

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  • KI im Visier der Cyberkriminalität

    KI im Visier der Cyberkriminalität

    Wie künstliche Intelligenz die Bedrohungslandschaft verändert: Cyberkriminalität war schon immer ein Wettrüsten zwischen Angreifern und Verteidigern. Doch seit künstliche Intelligenz in die Hände von Hackern, Betrügern und staatlichen Akteuren gelangt, hat sich das Spiel grundlegend verändert. Eine aktuelle Studie des KI-Unternehmens Anthropic, bekannt für sein Sprachmodell Claude, wirft ein beunruhigendes Licht auf die neuen Methoden, mit denen Kriminelle KI-Systeme missbrauchen. Die Ergebnisse zeigen: KI ist nicht länger nur ein Werkzeug für Effizienzsteigerung oder Forschung – sie wird zur Waffe. Und sie wird bereits eingesetzt, oft mit erschreckender Präzision.

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  • Medizinstrafrecht: Compliance und Strafbarkeitsrisiken in Kliniken

    Medizinstrafrecht: Compliance und Strafbarkeitsrisiken in Kliniken

    Vorstandshaftung und Strafbarkeitsrisiken in Krankenhäusern: Die laut Presse nun laufenden Ermittlungen gegen mehrere Beschäftigte eines lokalen Klinikums sind mehr als ein lokaler Skandal. Sie offenbaren die Frage danach, ob ein strukturelles Problem vorliegt, das weit über den Einzelfall hinausgeht: Wird Compliance in deutschen Kliniken sträflich vernachlässigt? Der Fall eines Pflegers, dem inzwischen neun Morde und 34 Mordversuche vorgeworfen werden, zeigt auf erschreckende Weise, was passiert, wenn Kontrollen versagen und Warnsignale ignoriert werden.

    Über Jahre hinweg sollen auf einer Palliativstation mit nur neun Betten auffällig hohe Mengen des Narkosemittels Midazolam verabreicht worden sein. Kollegen berichteten laut Presse von Patienten, die nach den Nachtdiensten des angeklagten Pflgers morgens kaum noch bei Bewusstsein gewesen sein sollen. Doch erst als eine nicht verordnete Midazolam-Spritze bei einem Patienten gefunden wurde, begann man, genauer hinzuschauen. Die Frage, die sich nun stellt, ist nicht nur, warum niemand früher eingriff, sondern auch, warum ein System, das solche Auffälligkeiten hätte erkennen müssen, offenkundig nicht funktionierte.

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile wohl gegen mehrere Mitarbeiter des Klinikums – unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, Unterlassung und Verstößen gegen die Betäubungsmittelvergabeverordnung. Intern gab es zwar Abmahnungen, doch das nicht ausreichen. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf und gibt Anlass für einige Erklärungen: Wer trägt die Verantwortung für solche Versäumnisse? Warum wurden offensichtliche Risiken nicht rechtzeitig erkannt? Und wie kann ein Krankenhaus, das der öffentlichen Daseinsvorsorge verpflichtet ist, derartige Mängel in der Überwachung zulassen?

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  • LG Hamburg zur strafrechtlichen Grenze dienstlicher Autorität: Ein Kriminalbeamter als Betrüger

    LG Hamburg zur strafrechtlichen Grenze dienstlicher Autorität: Ein Kriminalbeamter als Betrüger

    Was geschieht, wenn ein Kriminalbeamter seine berufliche Vertrauensstellung nutzt, um private Geschäfte voranzutreiben – und dabei übergriffig agiert? Eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Az. 705 NBs 78/23) bietet einen eindrücklichen Einblick in die Konstellation strafrechtlich relevanter Selbstüberschätzung im Beamtenverhältnis.

    Der Fall ist bemerkenswert nicht nur wegen des Umstands, dass sich ein erfahrener Kriminaloberkommissar als Angeklagter verantworten musste, sondern vor allem wegen der präzisen dogmatischen Bewertung des Verhältnisses von Nebentätigkeit, Täuschung und rechtswidriger Bereicherungsabsicht. Zugleich soll es hier Anlass sein, um ein paar Zeilen zu Straftaten von Staatsdienern aus dem Bereich der Strafjustiz und der insoweit fehlerhaften öffentlichen Wahrnehmung zu schreiben.

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  • Scattered Spider

    Scattered Spider

    Zwischen Social Engineering, SIM-Swapping und Festnahmen : Die Cybercrime-Gruppe „Scattered Spider“ ist nicht nur ein klingender Name in Sicherheitskreisen, sondern ein Paradebeispiel für die neue Generation junger, extrem wendiger Bedrohungsakteure im digitalen Untergrund. Hinter dem Namen verbirgt sich kein festes Kollektiv, sondern ein loses, dynamisches Netzwerk, das sich über Jahre durch seine Affinität zu Social Engineering, Cloud-Kompetenz und erschreckende Chuzpe hervorgetan hat.

    Nun aber könnte ein erster Schlag gegen das Netzwerk gelungen sein: In Großbritannien wurden Mitte Juli 2025 vier jugendliche Personen im Alter zwischen 17 und 20 Jahren festgenommen. Der Vorwurf: Beteiligung an Cyberangriffen auf prominente Einzelhändler wie Marks & Spencer, Harrods und Co-op.

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