Schlagwort: erpressung

Erpressung im Sinne des § 253 StGB bewegt sich oft an der Schnittstelle zwischen strafbarem Druckmittel und zulässiger Interessenverfolgung – besonders in wirtschaftlichen Auseinandersetzungen. Die Abgrenzung zur Nötigung oder zum berechtigten Fordern von Ansprüchen ist dabei rechtlich wie taktisch anspruchsvoll. Hier geht es um die aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung an die Widerrechtlichkeit der Drohung sowie die praktischen Konsequenzen für Unternehmen und Privatpersonen. Entscheidend ist nicht selten die frühzeitige rechtliche Einordnung, um sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Risiken zu minimieren.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Phishing: Vorsicht bei Mails mit „Ihre Apple ID wurde aus Sicherheitsgrunden deaktiviert!“

    Nicht zum ersten Mal habe ich heute eine Mail erhalten, die den Betreff „Ihre Apple ID wurde aus Sicherheitsgrunden deaktiviert!“ führt. Für mich ist es recht einfach, solche Mails direkt als Müll zu identifizieren, da ich für besonders sensible Accounts eigene Mail-Adressen führe. Wenn man dann sieht, wohin die Mail gesendet wurde, ist auf einen Blick klar, dass der erste Verdacht (Müll) sich bestätigt. Heise berichtet nun, wie gefährlich es sein kann, wenn man hier nicht aufpasst.
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  • Entwenden von Mobiltelefon alleine zum Löschen von Daten kein Raub

    Entwenden von Mobiltelefon alleine zum Löschen von Daten kein Raub

    Handy weggenommen um Fotos zu löschen: Der Bundesgerichtshof hat sich inzwischen in mehreren Fällen zur Wegnahme eines Handys zwecks Zugriff auf die darin befindlichen Daten beschafften müssen.

    In einem Fall (BGH, 3 StR 392/11) etwa hatte sich der BGH mit dem widerrechtlichen Entwenden eines Handys zu beschäftigen. Jemand hatte einem Dritten das Handy gegen dessen Willen abgenommen, alleine getragen von dem Willen, sich darauf befindliche Fotos kopieren zu können. Das Landgericht hatte hier ursprünglich einen Raub (§249 I StGB) erkannt, was vom BGH aufgehoben wurde.

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  • Shop-Blackmailing als Cybercrime

    Shop-Blackmailing: Es gibt – nicht erst seit gestern – einen „Trend“, der durchaus besorgniserregend ist, in vielfacher Hinsicht: Betreiber von Webseite, vornehmlich Shops, erhalten aus heiterem Himmel eine Mail, in der sie aufgefordert werden, eine bestimmte Summe zu zahlen. Wenn nicht, wird ihr Geschäft nachhaltig beschädigt, entweder

    1. durch gezielte Denial-of-Service-Angriffe, die die Seite lahm legen und Umsätze gefährden (so ein Fall lag Landgericht Düsseldorf, 3 KLs 1/11 zu Grunde, hier besprochen), oder
    2. durch eine zielgerichtete „Anti-Suchmaschinenoptimierung„, die nachhaltig die Platzierug des Shops gefährdet und Konsumenten auf Dauer fernhält.

    Ich sehe hier, in diesem „Shop-Blackmailing“ vor allem wegen der Nachlässigkeit von Google, einen Trend mit erheblichem Potential für die Zukunft.

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  • Landgericht Düsseldorf bestätigt: Denial of Service ist strafbar

    Sind „Denial-of-Service“-Attacken strafbar? Ich habe das in der Vergangenheit bereits bejaht (hier ausführlich nachzulesen), nunmehr gibt es ein aktuelles Urteil (Landgericht Düsseldorf, 3 KLs 1/11, hier bei OpenJur) – meines Wissens sogar das erste Urteil – dass die Strafbarkeit einer DDoS-Attacke untersucht und bejaht.

    Im Sachverhalt ging es um die klassische Variante: Der Angeklagte hat mehrere Unternehmen angeschrieben und verlangt, dass eine bestimmte Summe gezahlt wird. Ansonsten würde er die Firmenwebseiten mittels DDoS-Attacken „lahm legen“. Immerhin in 3 Fällen wurde ihm Geld gezahlt (2x 2.000 Euro, 1×1.000 Euro – alles via UKash), in 3 weiteren Fällen wurde nicht gezahlt. Dabei wurden sämtliche Seiten mehrmals „lahm gelegt“, insbesondere zur Untermauerung der Geldforderung. Zur DDoS-Attacke nutzte der Angeklagte einen gemiteten russischen Server, über den er wiederum auf ein Bot-Netz zurückgriff. Zur Vertiefung empfehle ich den Wikipedia-Artikel und verzichte auf Ausführungen zum Aufbau eines BotNets sowie zu Botnet-Operatoren.

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