Die Streaming-Abmahnungen ausgesprochen durch die Kanzlei U+C namens „The Archive AG“ nehmen bei mir immer weitere Ausmaße an. Nunmehr haben sich nicht nur die ersten gemeldet, die gleich mehrere Briefe auf einmal erhalten haben – einer hat gar 5 Abmahnungen gleichzeitig erhalten, alle durch U+C ausgesprochen für „The Archive AG“ für angebliche Rechtsverstöße in einem Zeitfenster von wenigen Stunden an verschiedenen Filmwerken. Abgerechnet wird natürlich jede Abmahnung einzeln – die überschaubaren 250 Euro im Einzelfall summieren sich da schnell.
Auch hier gilt: Ruhe bewahren! Die Rechtsprechung des BGH – hier von mir aufbereitet – ist meines Erachtens an dieser Stelle eindeutig: Man wird von einer einheitlichen Angelegenheit ausgehen können, auch wenn es um mehrere Werke geht. Da das Gesetz (§97a III UrhG) dazu nichts ausführt und alleine auf die Tätigkeit des Anwalts Bezug nimmt, wird man darüber streiten können, ob bei X-Werken nicht nur eine Abmahnung angezeigt ist bei einem gesamten Gegenstandswert von 1.000 Euro. Noch ein Grund, nicht vorschnell und panisch „irgendwas zu machen“.
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