Die Streaming-Abmahnungen ausgesprochen durch die Kanzlei U+C namens „The Archive AG“ nehmen bei mir immer weitere Ausmaße an. Nunmehr haben sich nicht nur die ersten gemeldet, die gleich mehrere Briefe auf einmal erhalten haben – einer hat gar 5 Abmahnungen gleichzeitig erhalten, alle durch U+C ausgesprochen für „The Archive AG“ für angebliche Rechtsverstöße in einem Zeitfenster von wenigen Stunden an verschiedenen Filmwerken. Abgerechnet wird natürlich jede Abmahnung einzeln – die überschaubaren 250 Euro im Einzelfall summieren sich da schnell.
Auch hier gilt: Ruhe bewahren! Die Rechtsprechung des BGH – hier von mir aufbereitet – ist meines Erachtens an dieser Stelle eindeutig: Man wird von einer einheitlichen Angelegenheit ausgehen können, auch wenn es um mehrere Werke geht. Da das Gesetz (§97a III UrhG) dazu nichts ausführt und alleine auf die Tätigkeit des Anwalts Bezug nimmt, wird man darüber streiten können, ob bei X-Werken nicht nur eine Abmahnung angezeigt ist bei einem gesamten Gegenstandswert von 1.000 Euro. Noch ein Grund, nicht vorschnell und panisch „irgendwas zu machen“.
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen und sensiblen Strafverfahren, insbesondere an der Schnittstelle von Digitalisierung und Strafrecht mit klaren Spezialisierungen im Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht. Im IT-Recht berät er mit Spezialisierung auf Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit, regelmäßig unter Einbeziehung urheberrechtlicher Fragestellungen. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung juristischer und technischer Expertise als praktizierender Softwareentwickler.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter sowohl für Wirtschaftsstrafrecht als auch IT-Compliance und doziet speziell zu KI-Kompetenz und strategischem Denken an der FH Aachen; er ist fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert regelmäßig zu straf- und IT-rechtlichen Themen.