Streaming-Abmahnungen durch U+C: 5 Abmahnungen gleichzeitig – 5 Gebühren?

Die Streaming-Abmahnungen ausgesprochen durch die Kanzlei U+C namens „The Archive AG“ nehmen bei mir immer weitere Ausmaße an. Nunmehr haben sich nicht nur die ersten gemeldet, die gleich mehrere Briefe auf einmal erhalten haben – einer hat gar 5 Abmahnungen gleichzeitig erhalten, alle durch U+C ausgesprochen für „The Archive AG“ für angebliche Rechtsverstöße in einem Zeitfenster von wenigen Stunden an verschiedenen Filmwerken. Abgerechnet wird natürlich jede Abmahnung einzeln – die überschaubaren 250 Euro im Einzelfall summieren sich da schnell.

Auch hier gilt: Ruhe bewahren! Die Rechtsprechung des BGH – hier von mir aufbereitet – ist meines Erachtens an dieser Stelle eindeutig: Man wird von einer einheitlichen Angelegenheit ausgehen können, auch wenn es um mehrere Werke geht. Da das Gesetz (§97a III UrhG) dazu nichts ausführt und alleine auf die Tätigkeit des Anwalts Bezug nimmt, wird man darüber streiten können, ob bei X-Werken nicht nur eine Abmahnung angezeigt ist bei einem gesamten Gegenstandswert von 1.000 Euro. Noch ein Grund, nicht vorschnell und panisch „irgendwas zu machen“.

Dazu bei uns:

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.