Streaming-Abmahnungen durch U+C: 5 Abmahnungen gleichzeitig – 5 Gebühren?

Die Streaming-Abmahnungen ausgesprochen durch die Kanzlei U+C namens „The Archive AG“ nehmen bei mir immer weitere Ausmaße an. Nunmehr haben sich nicht nur die ersten gemeldet, die gleich mehrere Briefe auf einmal erhalten haben – einer hat gar 5 Abmahnungen gleichzeitig erhalten, alle durch U+C ausgesprochen für „The Archive AG“ für angebliche Rechtsverstöße in einem Zeitfenster von wenigen Stunden an verschiedenen Filmwerken. Abgerechnet wird natürlich jede einzeln – die überschaubaren 250 Euro im Einzelfall summieren sich da schnell.

Auch hier gilt: Ruhe bewahren! Die Rechtsprechung des BGH – hier von mir aufbereitet – ist meines Erachtens an dieser Stelle eindeutig: Man wird von einer einheitlichen Angelegenheit ausgehen können, auch wenn es um mehrere Werke geht. Da das Gesetz (§97a III UrhG) dazu nichts ausführt und alleine auf die Tätigkeit des Anwalts Bezug nimmt, wird man darüber streiten können, ob bei X-Werken nicht nur eine Abmahnung angezeigt ist bei einem gesamten Gegenstandswert von 1.000 Euro. Noch ein Grund, nicht vorschnell und panisch „irgendwas zu machen“.

Dazu bei uns:

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.