Sonderzuwendung: Gleichbehandlungsgrundsatz bei Kürzungen

Ein Arbeitgeber verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er bei einer Kürzung von Sonderzuwendungen der Arbeitnehmer die Ansprüche der oberen Gehaltsgruppen stärker kürzt als die der unteren.

So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln. Zwar verbiete der Gleichbehandlungsgrundsatz eine willkürliche Durchbrechung fall- oder gruppenbezogener Regelungen zum Nachteil einzelner Arbeitnehmer oder Gruppen ohne sachlichen Grund.

Eine unterschiedliche Vergütung für unterschiedliche Vergütungsgruppen sei jedoch nach Ansicht des LAG sachlich gerechtfertigt. Darin drücke sich das Ermessen des Arbeitgebers aus, für Tätigkeiten, die in ihrer Wertigkeit unterschiedlich seien, unterschiedlich hohe Vergütungen festsetzen zu können (LAG Köln, 14 Sa 545/06).

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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