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Sonderzuwendung: Gleichbehandlungsgrundsatz bei Kürzungen

Ein Arbeitgeber verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er bei einer Kürzung von Sonderzuwendungen der Arbeitnehmer die Ansprüche der oberen Gehaltsgruppen stärker kürzt als die der unteren.

So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln. Zwar verbiete der Gleichbehandlungsgrundsatz eine willkürliche Durchbrechung fall- oder gruppenbezogener Regelungen zum Nachteil einzelner Arbeitnehmer oder Gruppen ohne sachlichen Grund.

Eine unterschiedliche Vergütung für unterschiedliche Vergütungsgruppen sei jedoch nach Ansicht des LAG sachlich gerechtfertigt. Darin drücke sich das Ermessen des Arbeitgebers aus, für Tätigkeiten, die in ihrer Wertigkeit unterschiedlich seien, unterschiedlich hohe Vergütungen festsetzen zu können (LAG Köln, 14 Sa 545/06).

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.