Beschäftigtendatenschutzgesetz immer noch in der Beratung

Erinnert sich noch der ein oder andere an das “Beschäftigtendatenschutzgesetz”? Darum gab es vor langer Zeit viel medialen Wirbel, seit dem ist es aber sehr, sehr still geworden. Eine aktuelle Anfrage im Bundestag zeigt nun: Der Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes (Drucksache 17/4230, hier ausführlich von mir besprochen) ist immer noch aktuell. Er liegt inzwischen dem Bundestag vor und wird von der Bundesregierung in der Anfrage gelobt mit den Worten

Sie hält ihren Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung aber weiterhin für ausgewogen und in der Sache richtig.

Das Thema ist damit weiterhin aktuell, abzusehen ist es aber immer noch nicht, was im Bundestag wann geschehen wird. Aktueller Stand ist und bleibt, dass seit dem Februar 2011 nichts weiter passiert ist.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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