Erinnert sich noch der ein oder andere an das „Beschäftigtendatenschutzgesetz“? Darum gab es vor langer Zeit viel medialen Wirbel, seit dem ist es aber sehr, sehr still geworden. Eine aktuelle Anfrage im Bundestag zeigt nun: Der Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes (Drucksache 17/4230, hier ausführlich von mir besprochen) ist immer noch aktuell. Er liegt inzwischen dem Bundestag vor und wird von der Bundesregierung in der Anfrage gelobt mit den Worten
Sie hält ihren Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung aber weiterhin für ausgewogen und in der Sache richtig.
Das Thema ist damit weiterhin aktuell, abzusehen ist es aber immer noch nicht, was im Bundestag wann geschehen wird. Aktueller Stand ist und bleibt, dass seit dem Februar 2011 nichts weiter passiert ist.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.