Schaffung des §201a StGB (2004)

Status: Verkündet und in Kraft getreten

Höchstpersönlicher Lebens- und Geheimbereich: Abstimmungsverlauf

Der höchstpersönliche Lebens- und Geheimbereich ist gegen unbefugte Bildaufnahmen – anders als zum Beispiel bei der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und von Privatgeheimnissen – zu schützen. Es erfolgte die einstimmige Annahme der Drucksache 15/2466 (Gesetzentwurf) unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung in Drucksache 15/2995.

Höchstpersönlicher Lebens- und Geheimbereich: Links

Aus dem Entwurf zum Schutz des Höchstpersönlichen Lebens- und Geheimbereichs zu “Problem und Ziel”

Der höchstpersönliche Lebens- und Geheimbereich ist gegen unbefugte Bild- aufnahmen – anders als zum Beispiel bei der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und von Privatgeheimnissen – gegenwärtig nicht ausreichend straf- rechtlich geschützt. Lösung: Einführung eines neuen Straftatbestandes der durch Bildaufnahmen in den Fünfzehnten Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (§ 201a StGB).

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht mit Schwerpunkt Cybersecurity & Softwarerecht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft.Als Softwareentwickler bin ich in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung.
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht mit Schwerpunkt Cybersecurity & Softwarerecht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft.Als Softwareentwickler bin ich in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

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