Schaffung des §201a StGB (2004)

Status: Verkündet und in Kraft getreten

Höchstpersönlicher Lebens- und Geheimbereich: Abstimmungsverlauf

Der höchstpersönliche Lebens- und Geheimbereich ist gegen unbefugte Bildaufnahmen – anders als zum Beispiel bei der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und von Privatgeheimnissen – zu schützen. Es erfolgte die einstimmige Annahme der Drucksache 15/2466 (Gesetzentwurf) unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung in Drucksache 15/2995.

Höchstpersönlicher Lebens- und Geheimbereich: Links

Aus dem Entwurf zum Schutz des Höchstpersönlichen Lebens- und Geheimbereichs zu „Problem und Ziel“

Der höchstpersönliche Lebens- und Geheimbereich ist gegen unbefugte Bild- aufnahmen – anders als zum Beispiel bei der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und von Privatgeheimnissen – gegenwärtig nicht ausreichend straf- rechtlich geschützt. Lösung: Einführung eines neuen Straftatbestandes der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in den Fünfzehnten Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (§ 201a StGB).

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.