Remote Access Trojaner (RAT)

Ein „Remote Access Trojaner“ – auch kurz RAT – ist eine Schadsoftware, dient also der kriminellen Ausnutzung von IT-Systemen des Opfers. Dabei geht es im Kern darum, dass ein vor dem Benutzer des Systems versteckter Fernzugriff auf dessen System ermöglicht wird.

Im Kern mag man es sich vorstellen, wie eine Fernwartung: Der Angreifer erhält über eine Backrohr vollen Zugriff auf den Rechner und kann diesen Fernsteuern, wie man es von Tools wie dem Teamviewer/VNC kennt. Der Angreifer installiert einen lokalen Server, der einen Port nach aussen öffnet, über den dann die Fernsteuerung möglich ist – hierdurch wird ein Zugriff eröffnet auf die Dateien des Systems, aber auch die Peripherie, wie etwa Webcam und Mikrofon. Der Angriff bietet damit eine besondere Eingriffsintensität. Es dürfte kein Zufall sein, dass vor allem frühere Windows-Systeme Ziele von Angriffen waren, erfolgreiche moderne Varianten sind kaum bekannt, etwa 2010 gab es die recht erfolgreiche BlackShades Version.

Der Schutz vor RAT dürfte vor allem im Betrieb einer vernünftig konfigurierten Firewall liegen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.