OLG Bremen: „Waldmeister“ ist kein zulässiger Vorname

Die Beschwerdeführer wollten ihrem Kind als dritten Vornamen den Namen „Waldmeister“ geben. Nachdem sowohl das Standesamt Bremen als auch das Amtsgericht Bremen ei- nen entsprechenden Antrag der Eltern abgelehnt haben, hat auch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen im Beschwerdeverfahren durch Beschluss vom 20.06.2014 (Az. 1 W 19/14) entschieden, dass „Waldmeister“ kein zulässiger Vorname ist.

Zwar obliege den Eltern die Sorge für die Person des Kindes. Das umfasse auch das Recht, dem Kind einen Vornamen zu geben. Diesem Recht seien aber Grenzen gesetzt. Es könne kein Vorname gewählt werden, der die naheliegende Gefahr begründe, dass er den Namensträger der Lächerlichkeit preisgeben werde. So verhalte es sich bei der Wahl des Vornamens „Waldmeister“. (Quelle: Pressemitteilung des Gerichts).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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