Rein zur inhaltlichen Klarstellung: Das UWG wurde im Dezember 2015 umfassend überarbeitet, wobei die Struktur der Normen ganz erheblich überarbeitet wurde. Der Verstoß gegen eine Marktverhaltensvorschrift ist weiterhin grundsätzlich ein Wettbewerbsverstoß, findet sich nun aber in §3a UWG, während es vorher §4 Nr.11 UWG war. Aus meiner Sicht ändert sich im Übrigen nichts, insbesondere ist die bisherige Rechtsprechung hierzu 1:1 übertragbar, die einzige Ergänzung ist das Kriterium der Spürbarkeit, das schon vorher im UWG enthalten war und nun explizit an dieser Stelle erwähnt wird. Die bisherigen Beiträge auf unserer Seite müssen aber entsprechend zur Kenntnis genommen werden, dass sich die Norm geändert hat.
Unlauter handelt insbesondere, wer (…) einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.