Kein Zwangsgeld bei britischer Limited nach BREXIT

Das OLG Celle (9 W 73/22) hat bestätigt, dass eine (Zweigniederlassung einer) Limited nach englischem Recht, die ihren tatsächlichen Verwaltungssitz ausschließlich im Inland hat, aufgrund des Brexit und des Ablaufs aller Übergangsfristen zum 31. Dezember 2020 in dem Sinne nicht mehr existent ist, dass sie ihre Rechtsfähigkeit verloren hat.

Ein in diesem Sinne nicht mehr existierender Rechtsträger, der seine Rechtsfähigkeit verloren hat, hat keine Organe mehr, die für ihn handeln können; dementsprechend kann ein auch nicht verpflichtet werden, in irgendeiner Funktion für die Limited zu handeln oder eine Anmeldung mit dem vom Registergericht für erforderlich gehaltenen Inhalt für diese nicht mehr rechtsfähige Limited vorzunehmen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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