Das OLG Celle (9 W 73/22) hat bestätigt, dass eine (Zweigniederlassung einer) Limited nach englischem Recht, die ihren tatsächlichen Verwaltungssitz ausschließlich im Inland hat, aufgrund des Brexit und des Ablaufs aller Übergangsfristen zum 31. Dezember 2020 in dem Sinne nicht mehr existent ist, dass sie ihre Rechtsfähigkeit verloren hat.
Ein in diesem Sinne nicht mehr existierender Rechtsträger, der seine Rechtsfähigkeit verloren hat, hat keine Organe mehr, die für ihn handeln können; dementsprechend kann ein Geschäftsführer auch nicht verpflichtet werden, in irgendeiner Funktion für die Limited zu handeln oder eine Anmeldung mit dem vom Registergericht für erforderlich gehaltenen Inhalt für diese nicht mehr rechtsfähige Limited vorzunehmen.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.