Das Lebensmittelrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Herstellung, Verarbeitung, Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung, Verteilung und den Verkauf von Lebensmitteln regelt. Es dient dem Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und vor Täuschung. Das Lebensmittelrecht soll sicherstellen, dass Lebensmittel sicher und von einwandfreier Qualität sind und dass die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Produkte, die sie kaufen, richtig informiert werden.
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Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen zum Lebensmittelrecht (in Deutschland) sind
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB): Dies ist das zentrale Gesetz im Lebensmittelrecht. Es enthält allgemeine Bestimmungen zur Sicherheit von Lebensmitteln und zur Verhinderung von Täuschungen.
- Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV): Sie regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln und stellt sicher, dass Verbraucher alle notwendigen Informationen über ein Produkt erhalten.
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002: Diese Verordnung legt allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts fest, insbesondere im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit.
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004: Sie betrifft die Hygiene von Lebensmitteln und legt spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittelbetriebe fest.
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004: Diese Verordnung enthält spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs.
- Verordnung (EG) Nr. 882/2004: Sie regelt die amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittelrechts.
- Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV): Sie regelt, welche Zusatzstoffe in Lebensmitteln verwendet werden dürfen.
- Verordnung über die Höchstmengen für Kontaminanten (Kontaminanten-Verordnung): Sie legt Höchstmengen für bestimmte unerwünschte Stoffe in Lebensmitteln fest.
Es gibt noch viele weitere spezifische Verordnungen und Gesetze, die bestimmte Aspekte des Lebensmittelrechts regeln, aber die oben genannten sind einige der wichtigsten und grundlegendsten.