EU plant angeblich Verbot sicherer Ende-zu-Ende-verschlüsselung

Nachdem der ORF berichtet hatte, greift nun auch Heise-Online die Meldung auf, dass angeblich auf EU-Ebene die Bestrebungen erheblich voran geschritten sind, ein Verbot sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu erreichen. In dem Zusammenhang sollte auch ein früherer Bericht von Netzpolitik bekannt sein.

Sichere Kommunikation ist ein grundsätzliches Bedürfnis, insbesondere im Umfeld von Strafverteidigern. Zwar unterliegen Mandantengespräche nochmals einem gesonderten Schutz, doch die Praxis zeigt, dass hier immer wieder unterlaufen und torpediert wird. Den vorliegenden Beitrag halte ich kurz, um die Entwicklung hier festzuhalten und ggfs. später, wenn tatsächlich Beschlüsse folgen, aufgreifen zu können.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.