Nachdem der ORF berichtet hatte, greift nun auch Heise-Online die Meldung auf, dass angeblich auf EU-Ebene die Bestrebungen erheblich voran geschritten sind, ein Verbot sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu erreichen. In dem Zusammenhang sollte auch ein früherer Bericht von Netzpolitik bekannt sein.
Sichere Kommunikation ist ein grundsätzliches Bedürfnis, insbesondere im Umfeld von Strafverteidigern. Zwar unterliegen Mandantengespräche nochmals einem gesonderten Schutz, doch die Praxis zeigt, dass hier immer wieder unterlaufen und torpediert wird. Den vorliegenden Beitrag halte ich kurz, um die Entwicklung hier festzuhalten und ggfs. später, wenn tatsächlich Beschlüsse folgen, aufgreifen zu können.
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen und sensiblen Strafverfahren, insbesondere an der Schnittstelle von Digitalisierung und Strafrecht mit klaren Spezialisierungen im Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht. Im IT-Recht berät er mit Spezialisierung auf Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit, regelmäßig unter Einbeziehung urheberrechtlicher Fragestellungen. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung juristischer und technischer Expertise als praktizierender Softwareentwickler.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter sowohl für Wirtschaftsstrafrecht als auch IT-Compliance und doziet speziell zu KI-Kompetenz und strategischem Denken an der FH Aachen; er ist fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert regelmäßig in Fachaufsätzen zu straf- und IT-rechtlichen Themen sowie im Rahmen strafprozessualer Kommentierung in Ferner/BeckOK StPO (zum IT-Strafprozessrecht und digitalen Beweismitteln).