Nachdem der ORF berichtet hatte, greift nun auch Heise-Online die Meldung auf, dass angeblich auf EU-Ebene die Bestrebungen erheblich voran geschritten sind, ein Verbot sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu erreichen. In dem Zusammenhang sollte auch ein früherer Bericht von Netzpolitik bekannt sein.
Sichere Kommunikation ist ein grundsätzliches Bedürfnis, insbesondere im Umfeld von Strafverteidigern. Zwar unterliegen Mandantengespräche nochmals einem gesonderten Schutz, doch die Praxis zeigt, dass hier immer wieder unterlaufen und torpediert wird. Den vorliegenden Beitrag halte ich kurz, um die Entwicklung hier festzuhalten und ggfs. später, wenn tatsächlich Beschlüsse folgen, aufgreifen zu können.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.