Energieberater ist Dienstleister

Dienstleistungsvertrag: Die Rechtsnatur eines Vertrags zur Energieberatung oder zur Fördermittelberatung ist ein Dienst- und kein . Das korrekte Ausfüllen der Antragsformulare zur Erlangung von Fördermitteln ist in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung die Aufgabe des Auftraggebers. Diese zwei Dinge hat das Oberlandesgericht Celle (14 U 188/19) jetzt klargestellt.

Ein Auftraggeber hatte für sein Bauvorhaben u. a. keine Fördermittel erhalten, weil der Architekt im Förderantrag falsche Angaben zur Mitarbeiterzahl eingetragen hatte, die der Energieberater nicht geprüft hatte. Der Auftraggeber wollte dafür den Energieberater haftbar machen. Er warf ihm die Verletzung von Beratungspflichten vor. Das machte das OLG aber nicht mit. Es wertete den Vertrag zwischen Architekt und Energieberater als Dienstleistungsvertrag. Der Energieberater schuldete damit keinen Erfolg seiner Beratung.

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Die Rechtsnatur eines Vertrags zur Energieberatung oder zur Fördermittelberatung stufte schon der (BGH) als „neue Dienstleistungsberufe“ ein, deren Berufsbild überwiegend gesetzlich bisher nicht geregelt sei. Auch das OLG Celle sah es in einer älteren Entscheidung bereits ähnlich: “Wer es übernimmt, über die Möglichkeiten der energetischen Modernisierung eines Objekts zu beraten, dazu Wirtschaftlichkeitsberechnungen anzustellen und Fördermittelberatung sowie Hilfestellung bei der Beantragung möglicher Fördermittel zu erbringen, schuldet letztlich in Bezug auf die Fördermittelberatung keinen Erfolg; es handelt sich nicht um einen Werkvertrag, sondern lediglich um eine Dienstleistung im Sinne einer fach- lichen Beratung“.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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