Bei der Einkommensteuererklärung 2020 ist zusammen mit der Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) und/oder L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) die neue „Anlage Corona-Hilfen“ einzureichen. In dem Formular wird u. a. abgefragt, ob Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse bezogen wurden, die grundsätzlich als Betriebseinnahmen zu versteuern sind.
Einkommensteuererklärung 2020: Neues Formular „Anlage Corona-Hilfen“
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)