Demo: Festketten kann teuer werden

Wer sich (im Zuge einer Demo) irgendwo festkettet, sollte mit Bedacht vorgehen: Das OLG Schleswig (1 U 39/10) hat eine Demo-Teilnehmerin zum Schadensersatz verurteilt, und der wird es wohl in sich haben (die genaue Höhe wird noch festgestellt). Es ging um eine Demonstrantin, die sich im Zuge einer Demo an Gleise der deutschen Bahn kettete. Da ein Lösen der Demonstrantin ohne Verletzungsgefahr nicht anders möglich war, wurden die Gleise auf Veranlassung der Bundespolizei aufgesägt. Folge: Reparaturkosten im Nachhinein. Und zu denen wurde die Demonstrantin in mehreren Instanzen verurteilt.

Das OLG betont, dass auch aus dem Grundrecht der keine Rechtfertigung abzuleiten sei: Das gesamte Vorgehen war verbotene Eigenmacht und es ist nicht ersichtlich, wo diese über den Art.8 zu rechtfertigen sein soll.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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