Demo: Festketten kann teuer werden

Wer sich (im Zuge einer Demo) irgendwo festkettet, sollte mit Bedacht vorgehen: Das OLG Schleswig (1 U 39/10) hat eine Demo-Teilnehmerin zum Schadensersatz verurteilt, und der wird es wohl in sich haben (die genaue Höhe wird noch festgestellt). Es ging um eine Demonstrantin, die sich im Zuge einer Demo an Gleise der deutschen Bahn kettete. Da ein Lösen der Demonstrantin ohne Verletzungsgefahr nicht anders möglich war, wurden die Gleise auf Veranlassung der Bundespolizei aufgesägt. Folge: Reparaturkosten im Nachhinein. Und zu denen wurde die Demonstrantin in mehreren Instanzen verurteilt.

Das OLG betont, dass auch aus dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit keine Rechtfertigung abzuleiten sei: Das gesamte Vorgehen war verbotene Eigenmacht und es ist nicht ersichtlich, wo diese über den Art.8 Grundgesetz zu rechtfertigen sein soll.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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