Wer sich (im Zuge einer Demo) irgendwo festkettet, sollte mit Bedacht vorgehen: Das OLG Schleswig (1 U 39/10) hat eine Demo-Teilnehmerin zum Schadensersatz verurteilt, und der wird es wohl in sich haben (die genaue Höhe wird noch festgestellt). Es ging um eine Demonstrantin, die sich im Zuge einer Demo an Gleise der deutschen Bahn kettete. Da ein Lösen der Demonstrantin ohne Verletzungsgefahr nicht anders möglich war, wurden die Gleise auf Veranlassung der Bundespolizei aufgesägt. Folge: Reparaturkosten im Nachhinein. Und zu denen wurde die Demonstrantin in mehreren Instanzen verurteilt.
Das OLG betont, dass auch aus dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit keine Rechtfertigung abzuleiten sei: Das gesamte Vorgehen war verbotene Eigenmacht und es ist nicht ersichtlich, wo diese über den Art.8 Grundgesetz zu rechtfertigen sein soll.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.