Wer sich (im Zuge einer Demo) irgendwo festkettet, sollte mit Bedacht vorgehen: Das OLG Schleswig (1 U 39/10) hat eine Demo-Teilnehmerin zum Schadensersatz verurteilt, und der wird es wohl in sich haben (die genaue Höhe wird noch festgestellt). Es ging um eine Demonstrantin, die sich im Zuge einer Demo an Gleise der deutschen Bahn kettete. Da ein Lösen der Demonstrantin ohne Verletzungsgefahr nicht anders möglich war, wurden die Gleise auf Veranlassung der Bundespolizei aufgesägt. Folge: Reparaturkosten im Nachhinein. Und zu denen wurde die Demonstrantin in mehreren Instanzen verurteilt.
Das OLG betont, dass auch aus dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit keine Rechtfertigung abzuleiten sei: Das gesamte Vorgehen war verbotene Eigenmacht und es ist nicht ersichtlich, wo diese über den Art.8 Grundgesetz zu rechtfertigen sein soll.
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