Bittorrent-Abmahnung

Bittorrent ist ein Protokoll zum Teilen von Dateien (“Filesharing”) über das Internet. Wenn hierüber urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis geteilt werden kann es zu einer Abmahnung kommen.

Es geht im Kern darum, dass eine Datei die ein fremdes urheberrechtliches geschütztes Werk enthält – etwa ein Lied oder einen Film – über das Internet zur Verfügung gestellt wurde. Dies eben über ein Filesharing-Protokoll wie Bittorrent, das dazu dient, Dateien über das Internet mit anderen zu teilen. Hierbei kann jemand solche Dateien von Dritten kopieren und während er diese kopiert teilt er die kopierten Datenpakete wiederum mit Dritten.

Man kann dieses Teilen über eigene Filesharing-Programme vornehmen, aber es gibt auch Anwendungen die unbemerkt auf Filesharing-Angebote zurückgreifen. So etwa Apps mit denen man Filme ansehen kann, wobei die Filmdaten dann mittels Filesharing kopiert werden.

Mit der Abmahnung soll erreicht werden, dass dieses Teilen urheberrechtlich geschützter Werke abgestellt wird. Zudem soll Schadensersatz für das Teilen des Werkes eingetrieben werden – sowie Kosten für den Rechtsanwalt erhoben werden, der die Abmahnung ausgesprochen hat.

Wenn Sie mehr dazu wissen möchten lesen Sie unseren Beitrag zur Filesharing-Abmahnungund was zu tun ist.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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