Es gibt ein ebenso ärgerliches wie verbreitetes Phänomen: Den zu laxen Umgang mit Mails. Da werden persönliche Mails etwa einfach weitergeleitet an Dritte, oder man schreibt eine Mail an mehrere Empfänger – die alle in den „An“-Bereich gesteckt werden. Das Ergebnis ist, dass jeder Empfänger sieht, an wen die Mail noch ging. Genau genommen ist dies ein Datenschutzverstoß, wenn sich nicht aus der Natur der Sache die Empfänger ergeben oder diese vorher eingewilligt haben.
Nunmehr hat erstmal eine Behörde, das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, reagiert und gegen die Mitarbeiterin in einem Unternehmen, die dies tat, ein Bußgeld verhängt. Zugleich wurde angekündigt, dass man in einem weiteren Fall ein Bußgeld gegen die Firma verhängt hat.
Bei aller verbreitung dieser Unsitte: Das Bußgeld ist juristisch korrekt. Unternehmen die solche Fehler begehen, müssen schon länger fürchten, dass Konsequenzen drohen, nun ist es soweit – jedenfalls in Bayern. Es kann daher nur angeraten werden, endlich darauf zu achten, mehrere Empfänger entweder über eine Mailliste anzuschreiben, bei der die Empfänger nicht offen liegen – oder alle Empfänger in den BCC zu stecken. Privatpersonen müssen wohl nicht grundsätzlich etwas fürchten: Das Bundesdatenschutzgesetz findet im rein persönlichen/familiären Bereich keine Anwendung (§1 II Nr.3 BDSG) und die Datenschutzregeln des TMG nur eingeschränkt nach §11 III TMG.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.