Zur Grenze der Vernunft

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Es gibt Leitsätze, die bedürfen keines Kommentars mehr – so etwa aus einem Leitsatz des OLG Oldenburg (1 Ws 116/10):

Wer wiederholt mit bedingtem Tötungsvorsatz ´aus Jux´ Leitpfosten von einer Autobahnbrücke auf die Fahrbahn wirft, handelt nicht vernunftgesteuert.

Rechtsanwalt Jens Ferner