Verstärkte Ermittlungen des BKA bei Messengern

Das BKA hat Ende Januar 2022 mitgeteilt, verstärkt im Bereich von Messengern zu ermitteln und hier die Ansätze auszubauen, da man hier ein erhebliches Medium der Radikalisierung ausgemacht hat:

Zur Aufklärung solcher Straftaten hat das BKA eine Taskforce eingerichtet. Ziel ist es, Tatverdächtige zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Polizeien der Bundesländer und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Rahmen einer gemeinsamen Schwerpunktsetzung.

Zusätzlich erhebt das BKA gemeinsam mit den Landeskriminalämtern das Kooperationsverhalten von Telegram bei Löschungsanregungen und Bestandsdatenabfragen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität. Ziel ist die Verbesserung der Kooperation, insbesondere bei der Aufklärung von Aufrufen über Telegram zu Tötungsdelikten und weiteren schweren Straftaten.

Quelle: PM des BKA, https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2022/Presse2022/220126_PM_Telegram.html
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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