Schlagwort: Sachverständiger

Sachverständige nehmen als neutrale Experten entscheidenden Einfluss auf gerichtliche Verfahren, sei es bei der Bewertung von Baumängeln, der Analyse digitaler Beweismittel oder der Klärung medizinischer Kausalzusammenhänge. Ihre Gutachten können prozessentscheidend sein, weshalb die richtige Auswahl, präzise Auftragsformulierung und kritische Prüfung der Ergebnisse essenziell sind. Diese Übersicht zeigt, wie Parteien auf die Bestellung von Sachverständigen Einfluss nehmen, typische Fehler in Gutachten erkennen und diese wirksam angreifen können. Besonders relevant wird dies in hochspezialisierten Streitigkeiten, wo richterliche Fachkenntnis an Grenzen stößt.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • RGSt 32, 165 – Stromdiebstahlsfall

    Das Reichsgericht hatte sich 1899 mit etwas seltsamen zu Beschäftigen: Da hatte jemand Elektrizität „gestohlen“ indem er eine Leitung „anzapfte“. Die damals noch neue Ware Elektrizität ar dem Strafgesetzgeber allerdings unbekannt – und man stritt darüber, ob es einen Diebstahl überhaupt geben konnte, denn immerhin war die Elektrizität eine res incorporales, eine unverkörperte Sache. Die kann man schlecht Wegnehmen. Das Ergebnis war, dass der RGSt – in einer bemerkenswerten Argumentation – den Diebstahl verneint und der Gesetzgeber später den Entzug elektrischer Energie im StGB schuf.

    Links dazu:

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  • Verkehrsunfall: Zur Bemessung der Kosten des Sachverständigen

    Wann spricht man schon über das liebe Geld – jedenfalls selten, wenn nach einem Verkehrsunfall der Sachverständige beauftragt wird und hinterher die Kosten des Sachverständigen vermeintlich zu hoch sind. Das Amtsgericht Bonn (110 C 194/15) hat sich hierzu recht umfassend geäußert und erinnert daran, dass im Zweifelsfall wenn nichts vereinbart ist, beim Werkvertrag die übliche Vergütung heran zu ziehen ist.
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  • Unfall: Wann sind Kosten für ein Sachverständigengutachten angebracht?

    840 Euro KFZ-Reparaturkosten sind ein Bagatellschaden. Die Kosten für ein Sachverständigengutachten zur Beweissicherung und Feststellung der Schadenshöhe sind bei Bagatellschäden in der Regel nicht erstattungsfähig.

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  • Verbogene iPhones: Ein Gewährleistungsfall

    Es ist soweit, ich wurde auf den – jedenfalls für mich – ersten Fall eines verbogenen iPhones in Deutschland aufmerksam. Bei Mobilegeeks findet sich ein Artikel, auf Facebook wurde der Account „Telekom hilft“ darauf hingewiesen.
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  • Erkennungsdienstliche Behandlung im Bußgeldverfahren

    Das Oberlandesgericht Stuttgart (4 Ss 225/14) verweist darauf:

    In Literatur und Rechtsprechung ist anerkannt, dass für das Bußgeldverfahren § 81b StPO über § 46 Abs. 1 OWiG zumindest in bedeutenderen Sachen – insbesondere dann, wenn die Verhängung eines Fahrverbotes wie im vorliegenden Fall im Raum steht – Anwendung finden kann. Erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Identifizierung sind in diesem Fall vom Betroffenen zu dulden und können erforderlichenfalls auch mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden (OLG Düsseldorf DAR 1991, 191 [OLG Düsseldorf 07.12.1990 – 5 Ss (OWi) 421/90 – (OWi) 168/90 I]; LG Zweibrücken, VRS 123, 95; Seitz in Göhler OWiG, 16. Auflage, § 46 Rn. 32; Burhoff, Handbuch straßenverkehrsrechtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren, 3. Auflage Rn. 2011; Lampe in Karlsruher Kommentar OWiG, 3. Auflage § 46 Rn. 27). (…)
    Im Bußgeldverfahren, in dem die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist, ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz jedoch in besonderem Maße zu beachten. Aufgrund dessen haben weniger belastende Maßnahmen Vorrang (Burhoff aaO mwN).

    Das bedeutet, die Durchführung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme kommt grundsätzlich in Betracht – allerdings führt das OLG auch aus, dass bei Streitigkeiten zu einem erstellten Bild problemlos ein Sachverständiger zur Hauptverhandlung kommen und hier ein Kurzgutachten erstellen kann. Dies wird regelmäßig verhältnismäßiger sein. Allerdings gibt es kein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich einer dennoch durchgeführten erkennungsdienstlichen Behandlung.

    Dazu auch bei uns: Die erkennungsdienstliche Behandlung

  • Geschwindigkeitsmessung: Ergebnisse von „PoliScan M 1 HP“ rechtlich nicht verwertbar

    Dass sich die Gegenwehr gegen einen Bußgeldbescheid lohnt, hat auch das AG Emmendingen (5 OWi 530 Js 24840/12) demonstriert. Dieses hat festgestellt, dass Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät „PoliScan M 1 HP“ (Firma „Vitronic“) wegen fehlender Überprüfbarkeit der Funktionsweise des Geräts im Bußgeldverfahren rechtlich nicht verwertbar sind:

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme konnte das Gericht seine Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der verfahrensgegenständlichen Messungen nicht überwinden. Das Gericht hat sich insbesondere die Ausführungen des Sachverständigen Dr. L., Freiburg, nach sorgfältiger Prüfung in vollem Umfang zu eigen gemacht. Dr. L. ist Diplomphysiker und ein nicht nur bundesweit, sondern international renommierter Verkehrssachverständiger. Er hat überzeugend begründet, er sehe sich auf der derzeitigen Erkenntnisgrundlage nicht imstande, die Korrektheit der verfahrensgegenständlichen Messungen zu bestätigen. Er „traue“ dem vorliegend zum Einsatz gebrachten Messgerät nach wie vor nicht. Detaillierte Unterlagen über die Funktionsweise des Messsystems, insbesondere geeichte Zusatzdaten, würden, obwohl vorhanden, derzeit nicht zur Verfügung gestellt, weder von der Herstellerfirma, noch von der PTB.

    Es ist gerade bei Bußgeldbescheiden ein sehr verbreiteter Irrtum, auf Grund vermeintlich autoritärer und unverrückbarer Messergebnisse keine Chance zu einer Gegenwehr zu haben. Tatsächlich bieten sich vom Aufbau bis zur Auswertung zahlreiche Angriffspunkte.

  • Suchen nach Sicherheitslücken in Form unerwünschten Penetrationstests nicht strafbar

    Suchen nach Sicherheitslücken ist nicht strafbar: Das Amtsgericht Aachen durfte sich im Rahmen einer von mir geführten Strafverteidigung mit einem unerwünschten Penetrationstest („Pen-Test“) auseinandersetzen. Mein Mandant hatte sich bei einem bekannten Projekt registriert und hier, auf Grund des Ablaufs der Registrierung, den Verdacht, dass eine Sicherheitslücke aufzufinden sei. Um hier behilflich zu sein, liess er eine bekannte Software aus dem Bereich der Prüfungs von Sicherheitslücken anlaufen und die Webseite durchprobieren.

    Nach einer gewissen Zeitspanne war die Webseite nicht mehr verfügbar, der Server war unter der Last der Anfragen zusammen gebrochen. Der Betreiber erstattete Strafanzeige, die Sache ging zum Amtsgericht.

    Dazu auch: Bug-Bounty-Programme und IT-Strafrecht

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  • Schlagloch auf der Autobahn – Land NRW haftet

    Für den Schaden, den ein Pkw beim Durchfahren eines Schlaglochs auf der Bundesautobahn (BAB) 52 erlitten hat, haftet das beklagte Land Nordrhein-Westfalen aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung, weil das Schlagloch durch eine von ihm zu verantwortende, vermeidbare Gefahrenquelle entstanden ist. Das hat der 11. Zivilsenat
    des Oberlandesgerichts Hamm (11 U 52/12) entschieden.
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  • Verkehrsunfall: Verweis auf freie Werkstatt bei scheckheft gepflegtem Unfallwagen?

    Der Bundesgerichtshof (VI ZR 53/09) hat sich wieder einmal zur Frage geäußert, ob jemand bei der Reparatur seines Unfallfahrzeugs auf eine freie Werkstatt verwiesen werden kann. Dabei sind die ersten beiden Leitsätze nichts neues, der Dritte aber verdient Beachtung:

    1. Der Geschädigte darf seiner (fiktiven) Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (Bestätigung des Senatsurteils BGHZ 155, 1 ff.).
    2. Will der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen „freien Fachwerkstatt“ verweisen, muss der Schädiger darlegen und ggf. be- weisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.
    3. Zur Frage, unter welchen Umständen es dem Geschädigten gleichwohl unzumutbar sein kann, sich auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglich- keit außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen.

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  • Immobilienbewerter: Kein geprüfter Sachverständiger trotz IHK-Lehrgang

    Auch wenn ein IHK-Lehrgang für Immobilienbewerter mit einer Prüfung endet, darf sich der teilnehmende Sachverständige nicht als geprüfter Sachverständiger bezeichnen.

    So entschied das Landgericht (LG) Kiel in einem Rechtsstreit. Die Richter machten allerdings deutlich, dass der Sachverständige dagegen in der Werbung die Bezeichnungen „Gutachter mit Zertifizierung durch die IHK N.N.“ oder „durch die IHK zertifizierter Sachverständiger“ verwenden dürfe, wenn ihm die IHK ein Abschlusszertifikat erteilt habe (LG Kiel, 14 O 59/08).

  • Fahrerlaubnis: Hohes Lebensalter ist noch kein körperlicher Mangel

    Entziehung der Fahrerlaubnis – Hohes Lebensalter ist noch kein körperlicher Mangel: Allein das hohe Lebensalter eines Kraftfahrers rechtfertigt – auch im Zusammenhang mit groben Fahrfehlern – noch nicht den Schluss auf körperliche Mängel, die dem sicheren Führen von Fahrzeugen entgegenstehen.

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  • Blutspende: Anscheinsbeweis bei HIV-Infektion

    • Zur Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises für eine HIV-Infektion durch die Verabreichung von Blutprodukten (im Anschluß an BGHZ 114, 284).
    • Zur Dokumentationspflicht und zur sekundären Darlegungslast des Verwenders von Blutprodukten hinsichtlich der Chargennummer des verabreichten Produkts.
    • Ist eine Aufklärung über die Gefahr einer HIV-Infektion bei Verabreichung von Blutprodukten nicht möglich, ist der Patient jedenfalls nachträglich über diese Gefahr aufzuklären und ihm zu einem
      HIV-Test zu raten (nachträgliche Sicherungsaufklärung).
    • Auch ein im Behandlungszeitpunkt noch nicht bekannter Ehepartner desPatienten ist in den Schutzbereich der Pflicht zur nachträglichen Sicherungsaufklärung über die Gefahr einer transfusionsassoziierten HIV-Infektion einbezogen.

    BGH Urteil vom 14.6.2005, Az: VI ZR 179/04

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  • Sachverständiger: Keine Pflicht, bei Wertgutachten nach versteckten Mängeln zu suchen

    Ein Bausachverständiger ist bei Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für ein älteres Gebäude ohne konkreten Anlass nicht verpflichtet, nach versteckten Mängeln zu suchen. So ist er ohne Anhaltspunkte insbesondere nicht verpflichtet, zerstörend oder beschädigend Bauteile zu öffnen.
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