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Schlagwort: SaaS

Rechtsanwalt für SaaS-Verträge: Software as a Service rechtssicher gestalten – Bei Software as a Service (SaaS) wird eine Anwendung zeitlich befristet über das Internet zur Nutzung bereitgestellt, ohne lokale Installation – der Anbieter betreibt Software, Updates und Infrastruktur. Rechtlich ist die Einordnung entscheidend: Sie prägt Gewährleistung, Leistungsbeschreibung, SLAs, Haftung und die datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitung.

Als Fachanwalt für IT-Recht und zugleich praktizierender Softwareentwickler gestalte und prüfe ich SaaS-Verträge mit Blick auf Technik und Recht – für Anbieter wie für Kunden. Die folgenden Beiträge geben einen Einblick in das Thema; für Ihren konkreten Vertrag sprechen Sie mich an.

  • Open Source Software und Recht

    Open Source Software und Recht

    Open-Source-Software (OSS) ist längst das Rückgrat der modernen Softwareentwicklung und digitalen Infrastruktur. Unternehmen, Start-ups und Behörden nutzen selbstverständlich Frameworks, Bibliotheken und Systemkomponenten, deren Quellcode öffentlich zugänglich ist. Doch mit dieser technischen Freiheit geht eine rechtliche Verantwortung einher, die oft unterschätzt wird. Wer Open-Source-Software nutzt – sei es zur internen Entwicklung oder in kommerziellen Produkten –, betritt ein komplexes Feld aus Urheberrecht, Lizenzrecht und Vertragsgestaltung.

    Im Folgenden möchte ich einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte rund um Open-Source-Software geben, um Entscheidern und Entwicklern Orientierung zu bieten und sie dabei zu unterstützen, typische Risiken zu vermeiden. Dabei schreibe ich selbst seit Jahrzehnten zu diesem Thema.

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  • NVIDIA Omniverse: Rechtliche Herausforderungen für Unternehmen bei der Nutzung von Weltmodellen

    NVIDIA Omniverse: Rechtliche Herausforderungen für Unternehmen bei der Nutzung von Weltmodellen

    Das NVIDIA Omniverse ist im weitesten Sinne ein sogenanntes Weltmodell – Weltmodelle sind dabei der nächste große Schritt in der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) und Robotik. Sie ermöglichen es Maschinen, sich in einer simulierten Umgebung zu trainieren und inzwischen auch die physikalischen Gesetzmäßigkeiten der Welt zu verstehen, bevor sie in der realen Umgebung eingesetzt werden. NVIDIA Omniverse ist eine der führenden Plattformen in diesem Bereich, inzwischen erweitert um das auf physische Fähigkeiten ausgerichtete NVIDIA Cosmos, und bietet Unternehmen eine leistungsfähige Simulationsumgebung. Doch die Nutzung bringt auch erhebliche rechtliche Herausforderungen mit sich.

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  • EUGH zum Erfüllungsort im Softwarerecht: Zuständigkeitsfragen und europarechtliche Konsequenzen

    EUGH zum Erfüllungsort im Softwarerecht: Zuständigkeitsfragen und europarechtliche Konsequenzen

    Die Bestimmung des Erfüllungsorts spielt eine zentrale Rolle bei der Frage, welches Gericht für einen grenzüberschreitenden Vertrag zuständig ist. Gerade im Bereich des Softwarerechts, wo digitale Dienstleistungen oftmals länderübergreifend erbracht werden, führt die gerichtliche Zuständigkeit regelmäßig zu Streitigkeiten.

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 28. November 2024 in der Rechtssache C-526/23 (VariusSystems digital solutions GmbH gegen GR, Inhaberin des Unternehmens B & G) diese Problematik aufgegriffen und zur Auslegung von Art. 7 Nr. 1 Buchst. b der Brüssel-Ia-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) Stellung genommen.

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  • EVB-IT Cloud: Standardisierung für die Beschaffung von Cloud-Leistungen

    EVB-IT Cloud: Standardisierung für die Beschaffung von Cloud-Leistungen

    Digitalisierung strebt weiterhin in die Cloud – auch wenn erste Neuorientierungen sichtbar sind: Unternehmen und öffentliche Institutionen streben weiterhin danach, IT-Infrastrukturen in die Cloud zu verlagern. Während in der Privatwirtschaft oft individuelle Vertragsverhandlungen mit Cloud-Anbietern geführt werden, setzt der öffentliche Sektor auf Standardisierung. Die EVB-IT Cloud sind ein Versuch, einheitliche Rahmenbedingungen für die Vergabe und Nutzung von Cloud-Diensten zu schaffen – doch diese Standardisierung bringt nicht nur Vorteile, sondern auch erhebliche juristische Herausforderungen mit sich.

    Während die öffentliche Hand mit den EVB-IT Cloud eine vergabe- und vertragsrechtlich konforme Grundlage für die Beschaffung von Cloud-Diensten schaffen möchte, müssen sich Unternehmen – sowohl als Anbieter als auch als Nutzer – auf teils rigide Regelungen einlassen, die nicht immer marktüblichen Standards entsprechen. Es stellt sich daher die Frage: Sind die EVB-IT Cloud ein Fortschritt oder eine Hürde für die Digitalisierung?

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  • Künstliche Intelligenz und Vertragsrecht

    Künstliche Intelligenz und Vertragsrecht

    Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht und künstliche Intelligenz: Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ist eine der treibenden Kräfte der digitalen Transformation und ist in jedem größeren Unternehmen ein Thema. Doch wie so oft bei Technik geht es auch hier schnell nach dem Prinzip „erst mal machen“, vor allem weil man den Anschluss nicht verlieren möchte – da werden grundlegende Fragen zum Vertragsrecht schnell aus dem Blick verloren. Im Folgenden geht es um die wichtigsten vertraglichen Herausforderungen mit dem Versuch praxisorientierter Impulse für Softwareentwickler und das Management.

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  • Auswirkungen des Data Act auf Softwareentwicklung und Softwareangebote

    Auswirkungen des Data Act auf Softwareentwicklung und Softwareangebote

    Der Data Act (DA) zielt bekanntlich darauf ab, den Zugang zu und die Nutzung von Daten in der EU durch klare rechtliche Rahmenbedingungen zu regeln – dabei werden einige spezifische Regelungen zu Software getroffen, die bislang im öffentlichen Diskurs untergehen. Wobei der Data Act speziell bei den Regeln zum Cloud Switching alle Unternehmen betrifft, es gibt hier keine Ausnahme für KMU!

    So fokussiert sich der Data Act zum einen auf Datenportabilität, Interoperabilität und die Förderung eines fairen Wettbewerbs, was reflexartig spürbare Auswirkungen auf Softwareentwicklung und Softwareangebote hat, vornehmlich in Bereichen wie Software-as-a-Service (SaaS) und Cloud-Computing. Daneben werden ausdrückliche Regelungen zu Smart Contracts getroffen. Und Cybercrime kommt auch nicht zu kurz.

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  • Verwendung von KI-Assistenten in der Programmierung

    Verwendung von KI-Assistenten in der Programmierung

    Die Verwendung von KI-Assistenten in der Programmierung bietet zahlreiche Vorteile, wie die Effizienzsteigerung und Automatisierung von Code-Generierung und Fehlersuche. Allerdings sind damit auch rechtliche Herausforderungen verbunden, die bei der Implementierung solcher Systeme unbedingt beachtet werden sollten.

    Im Folgenden werden von mir die wichtigsten rechtlichen Aspekte erörtert, die bei der Nutzung von KI-Assistenten in der Programmierung relevant sind. Zudem werden konkrete Beispiele genannt und Best Practices vorgestellt, die Unternehmen helfen können, rechtliche Risiken zu minimieren.

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  • Lokale KI-Lösungen als starke Nischenprodukte?

    Lokale KI-Lösungen als starke Nischenprodukte?

    Im aktuellen Spiegel-Artikel „Microsoft: Wie der Tech-Konzern so mächtig wurde – und noch mächtiger wird“ wird die immense Macht und Dominanz von Microsoft in der modernen digitalen Welt und die weitreichende Abhängigkeit beleuchtet, die sowohl Unternehmen als auch Staaten von den Technologien des Tech-Giganten haben. Der Artikel zeigt auf, dass Microsoft, einst durch Windows und Office bekannt, heute mit seiner Cloud-Plattform und KI-Lösungen tief in vielen Lebensbereichen verankert ist – von Schulen über Behörden bis hin zur Landwirtschaft.

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  • Production as a Service

    Production as a Service

    Flexibilität und Kosteneffizienz sind entscheidend für den Erfolg von Unternehmen – soweit die Binse. Neuerdings scheint genau an dem Punkt das Konzept von „Production as a Service“ (PaaS) immer mehr an Bedeutung zu gewinnen. Ein solches PaaS ermöglicht es Unternehmen, Produktionskapazitäten als Dienstleistung zu nutzen, ähnlich wie Software-as-a-Service (SaaS). Dieses Modell bietet insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) erhebliche wirtschaftliche Vorteile.

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  • Softwareerstellungsvertrag: Vertrag über die Erstellung von Software

    Softwareerstellungsvertrag: Vertrag über die Erstellung von Software

    Ein Softwareerstellungsvertrag regelt die Beziehungen und Verpflichtungen zwischen einem Auftraggeber, der Software entwickeln lassen möchte, und einem Softwareentwickler oder einem Softwareentwicklungsunternehmen festlegt.

    Der Kern eines solchen Vertrags besteht darin, die Spezifikationen und Anforderungen der zu entwickelnden Software genau zu definieren, um sicherzustellen, dass das Endprodukt den Erwartungen des Auftraggebers entspricht. In der Praxis wird genau dieser Teil aber gescheut, zum einen weil es nicht praktikabel erscheint, da Anforderungen ohnehin immer einem Wandel unterliegen; zum anderen, weil man vor der Arbeit zurückschrickt, die hier anfällt.

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  • Rechtliche Besonderheiten bei Software as a Service (SaaS) Verträgen- speziell KIaaS

    Rechtliche Besonderheiten bei Software as a Service (SaaS) Verträgen- speziell KIaaS

    Software as a Service ist längst mehr als ein Trend – für viele Unternehmen ist es das Rückgrat ihrer digitalen Infrastruktur. Doch der Wechsel vom klassischen Softwarekauf hin zur cloudbasierten Nutzung verändert nicht nur die Technik, sondern auch das Vertragsrecht grundlegend.

    SaaS-Verträge sind keine schlichte Lizenzvereinbarung, sondern komplexe Mischformen aus Miet-, Dienst- und ggf. Werkvertragsrecht, durchsetzt mit urheberrechtlichen Nutzungsregelungen und datenschutzrechtlichen Pflichten. Fragen zur Serviceverfügbarkeit, zu Gewährleistung und Haftung, zur Datenportabilität und zum Umgang mit personenbezogenen Informationen sind nicht „nice to have“, sondern Vertragskern. Wer hier unsauber formuliert, riskiert im Streitfall kostspielige Auslegungsprobleme.

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  • Studie zu Cybersecurity as a Service

    Studie zu Cybersecurity as a Service

    In einer Ära, in der Cyberangriffe zunehmend raffinierter und zahlreicher werden, stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Cybersecurity-Strategien zu stärken. Dabei stoßen sie oft auf das Problem des Mangels an gut ausgebildeten IT-Sicherheitspersonal. „Cybersecurity as a Service“ (CSaaS), ein Dienst, der von Managed Security Service Providern (MSSPs) angeboten wird, bietet eine mögliche Lösung für dieses Problem. Eine Studie von John Morris, Stefan Tatschner, Michael P. Heinl und anderen bietet einen Überblick über gängige CSaaS-Funktionen und deren Anbieter und gibt insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen Leitlinien zur Auswahl eines geeigneten MSSPs.

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  • Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Anwendung der Software Microsoft Office 365

    Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Anwendung der Software Microsoft Office 365

    Im Fall des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Aktenzeichen 1 ABR 20/21, wurde die Frage der Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Anwendung der Software Microsoft Office 365 im Unternehmen diskutiert. Die zentrale Frage war, ob der Gesamtbetriebsrat oder die einzelnen örtlichen Betriebsräte für die Regelung der Einführung und Nutzung von Microsoft Office 365 zuständig sind.

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  • Neues Kaufrecht und Softwarerecht 2022

    Sind Ihre Verträge bereit für das nächste Jahrzehnt? Es ist ohnehin schon erschreckend, wie wenig Mühe sich Unternehmen mit Ihren Verträgen machen: Dabei beruhen hierauf doch sämtliche erzielten Umsätze.

    Und nun kommt auch noch etwas ganz Neues: Von der „größten Reform des Schuldrechts seit zwei Jahrzehnten“ spricht der Beck-Verlag zu Recht zur Neuauflage des Grüneberg-BGB-Kommentars (vormals Palandt). Die Umsetzung von Digitale-Inhalte-RL, Warenkauf-Richtlinie und des Gesetzes für faire Verbraucherverträge bringen weitreichende Änderungen, die man im kaufmännischen und vertragsrechtlichen Alltag ab dem 1.1.22 kennen muss. Weitreichende Änderungen im Kaufrecht und AGB-Recht werden die Arbeit der nächsten Jahre prägen, besonders für jeden, der mit der Überlassung digitaler Produkte zu tun hat oder der mit dem An- oder Verkauf sein Geld verdient.

    Zum Jahreswechsel 2022 trat ein neues, auf Digitalisierung ausgerichtetes Kaufrecht in Kraft, das erhebliche Neuerungen mit sich bringt. Zu diesem neuen Kaufrecht 2022 bieten wir eine Beitrags-Serie in unserem Blog, die zum Jahresende 2021 von Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner verfasst wurde:

    Teil 1: Überblick und neues Kaufrecht
    Teil 2: Sicherheit
    Teil 3: Digitale Produkte + Waren mit digitalen Elementen
    Teil 4: die Aktualisierungspflicht

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