Das Landgericht Hamburg (629 Qs 34/13) hat sich recht umfassend zu den sich aktuell (und immer mehr) ergebenden Problemen im Rahmen der Strafbarkeit wegen §353d StGB geäußert. Die bisherige Problematik insbesondere zum zeitlichen Rahmen verbotener Handlungen wird sehr umfassend und wortgetreu aufgearbeitet. Sehr schön ist dbaei die getroffene feststellung, es dürfte „angesichts der neuen technischen Möglichkeiten der „öffentlichen Mitteilung“ von Gerichtsdokumenten über das Internet um die Bestimmtheit der Vorschrift schlechter denn je stehen“. Dem ist nichts hinzuzufügen, die Unsicherheit ist weiterhin massiv bis ein Verfahren formell abgeschlossen ist.
(mehr …)
Schlagwort: Medienstrafrecht
Das Medienstrafrecht entwickelt sich in Zeiten digitaler Kommunikation und sozialer Netzwerke zu einem zentralen Regulierungsfeld. Ob durch falsche Faktendarstellungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Die Grenzen zwischen zulässiger Meinungsäußerung und strafbarer Äußerung verschwimmen zunehmend. Wir beleuchten die aktuellen strafrechtlichen Risiken für Medienhäuser, Journalisten und Influencer und zeigen auf, wie durch präventive Compliance und gezielte Verteidigung Haftungsfallen vermieden werden können. Besonders im Fokus stehen dabei die Schnittstellen zu Presserecht, Datenschutz und Plattformhaftung.

Zur Strafbarkeit wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen, §353d StGB
Verdachtsberichterstattung: BGH zur Zulässigkeit und Richtigstellung
Verdachtsberichterstattung: Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei neueren Entscheidungen nochmals zur Verdachtsberichterstattung geäußert – einmal zur Zulässigkeit selbiger und dann zur Frage des Richtigstellungsanspruchs nach einer Verdachtsberichterstattung.
(mehr …)
Bundesverfassungsgericht im Fall „Cicero“: Durchsuchungen beim Presseorgan sind verfassungswidrig
Ausgangspunkt: Cicero und der General … im Jahr 2005 veröffentlichte das Politikmagazin Cicero einen Artikel mit dem Titel „Der gefährlichste Mann der Welt“, der sich mit dem jordanischen Terroristen Abu Musab az-Zarqawi befasste. Der Artikel basierte teilweise auf internen Dokumenten des Bundeskriminalamts. Die Staatsanwaltschaft Potsdam leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen den Autor und den Chefredakteur des Magazins wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Verrat von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB) ein. Es kam zur Durchsuchung der Redaktionsräume sowie der Privatwohnung des Journalisten.
Was folgte, war ein Lehrstück über das Verhältnis von Strafverfolgung und Pressefreiheit – und eine der bedeutendsten Entscheidungen zur Medienfreiheit in der deutschen Rechtsgeschichte. Update: Absatz zur Situation im Jahr 2025 eingefügt.
(mehr …)
