Wird während einer Ehe ein Kind geboren, obwohl der Ehemann sich vor dem Empfängniszeitraum hat sterilisieren lassen, begründet dies den objektiven Verdacht, dass das Kind nicht von ihm stammt. Die gesetzlich vorgesehene Frist für die Anfechtung der Vaterschaft von zwei Jahren beginnt ab dem Zeitpunkt der Kenntnis dieser Umstände zu laufen.
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Schlagwort: Klage
Die Klage ist ein Rechtsinstrument, mit dem Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden können. Im deutschen Rechtssystem muss eine Klage schriftlich bei Gericht eingereicht werden und enthält die Darstellung des Sachverhalts sowie den Antrag des Klägers.
Im IT-Recht stellen sich insbesondere Fragen der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Online-Plattformen, Datenschutzverletzungen oder Urheberrechtsverletzungen im Internet. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann hier unterstützen und eine Klage auf Basis der entsprechenden Rechtsgrundlagen formulieren und einreichen. Die prozessuale Durchsetzung von Ansprüchen im IT-Recht kann auch als IT-Prozess bezeichnet werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass eine Klage nicht immer die beste Option ist und auch alternative Streitbeilegungsverfahren wie Mediation oder Schlichtung in Betracht gezogen werden sollten. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann in solchen Fällen beraten und eine individuelle Lösung für den konkreten Fall empfehlen.
Vaterschaftsanfechtung: Anfechtungsfrist muss eingehalten werden
Werbungskosten: Abzug für berufsbegleitendes erstmaliges Studium
Nach seiner bisherigen Rechtsprechung sah der Bundesfinanzhof (BFH) Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium sowie für eine Umschulungsmaßnahme, mit der ein Berufswechsel verbunden war, stets als Kosten der allgemeinen Lebensführung an und ließ diese daher nur in begrenzter Höhe als Sonderausgaben zum Abzug zu. Diese Rechtsprechung wurde nun durch den BFH in zwei aktuellen Entscheidungen aufgegeben.
(mehr …)Unterhalt für Eltern: Kinder müssen Vermögensstamm nicht in jedem Fall angreifen
Leben Eltern in einem Alten- oder Pflegeheim, müssen die unterhaltsverpflichteten Kinder für die anfallenden Heimkosten ihren Vermögensstamm nicht verwerten, wenn sie das Geld für den eigenen angemessenen Lebensbedarf sowie für ihre eigene Altersvorsorge benötigen.
Das ist das Ergebnis von zwei verschiedenen Fällen, in denen Kinder von den Sozialhilfeträgern (Sozialamt) auf Zahlung von Heim- und Pflegekosten verklagt wurden, die das Sozialamt für die pflegebedürftigen Eltern aufgewandt hatte.
(mehr …)Mietbürgschaft: Kein Anspruch des Mieters auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an sich
Hat der Mieter als Sicherheit eine Bürgschaft gestellt, kann er nach Beendigung des Mietverhältnisses und Wegfall des Sicherungszwecks nicht die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an sich selbst, sondern nur die Rückgabe an den Bürgen (in der Regel die Bank) verlangen.
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