Strafverfolgung gegen illegales IPTV-Streaming im industriellen Maßstab – und was nun? Jüngster Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) und der Kriminalpolizeiinspektion Weiden markieren einen neuen Höhepunkt in der Strafverfolgung von illegalem IPTV-Streaming in Deutschland. Was sich hinter den nüchternen Pressemitteilungen verbirgt, ist ein zunehmendes systematisches Vorgehen gegen ein Geschäftsmodell, das sich über Jahre professionalisiert und…WeiterlesenIPTV: Ermittlungen wegen illegalen Streamings 2025
Schlagwort: kino.to
Heute gab es einen „grossen Schlag“ gegen die Betreiber der Webseite bzw. des Webdienstes „kino.to“ (Dazu die Berichte bei Gulli, SPON, GOLEM und Heise) . Und – nicht zuletzt wegen eines fiesen Zweizeilers auf der nun stillgelegten Webseite, der angeblich von der Polizei stammen soll – die (ehemaligen) Nutzer des Dienstes fragen sich nun: Habe ich…WeiterlesenErmittlungen in Sachen kino.to: Was haben Nutzer zu befürchten?
Seit je her ist umstritten, ob das Streaming, also das reine Betrachten von Filmen im Internet – die man dort eigentlich nicht sehen können sollte – eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Im Folgenden widme ich mich der Frage recht umfassend, wobei klar sein sollte, dass es hier alleine um die rechtliche Problematik bei Betrachtern geht! Wer solche…WeiterlesenIst Streaming eine Urheberrechtsverletzung?
Die Entscheidung des Landgerichts Leipzig (11 KLs 390 Js 191/11) in Sachen „kino.to“ hat bisher seltsamerweise inhaltlich kaum Besprechungen gefunden – dabei lohnt sich ein Blick. Insbesondere weil die Annahme täterschaftlichen Handelns durchaus kritisch gesehen werden kann. Die ausgeurteile Strafe dürfte insofern der Höhe nach – 4 Jahre und 6 Monate – durchaus fragwürdig sein.…WeiterlesenUrheberstrafrecht: Strafbarkeit des Betreibers eines Linkportals zu Raubkopien – kino.to
Es ist also nun tatsächlich eingetreten: Auf den Servern der Seite „kino.to“ wurden inzwischen wohl (so Focus.de) die Zahlungsdaten der Nutzer aufgestöbert.Hintergrund ist, dass es bei „kino.to“ die Möglichkeit von Werbefreien Premium-Accounts gab, die man mittels PayPal bezahlen konnte. Wie ich schon früher klar gestellt hatte, ist in diesem Fall durchaus mit (zahlreichen) Ermittlungsverfahren auch…WeiterlesenNun also doch: Ermittlungsverfahren gegen Nutzer von kino.to!
Der Bundesgerichtshof (5 StR 164/16) konnte sich im Bereich des Urheberstrafrechts zur Zurechnung von Vervielfältigungshandlungen bei der Annahme von Mittäterschaft äussern – hier im Rahmen einer Plattform (kino.to), die Links zu anderseitig hochgeladenen Videos verteilte. Der BGH verweist wie üblich in diesem Zusammenhang auf die hergebrachte Rechtsprechung zur Annahme von Mittäterschaft und macht dann deutlich,…WeiterlesenUrheberstrafrecht: Zurechnung von Vervielfältigungshandlungen der Uploader zu Lasten einer Plattform
Im Bereich des Urheberstrafrechts habe ich eine Mehrzahl von Verfahren als Verteidiger führen dürfen – dabei zeigt sich, dass Verfahren in diesem Bereich einerseits heute nichts „kurioses“ mehr sind, andererseits Erfahrung auf beiden Seiten für alle Beteiligten spürbaren Mehrwert bietet. Ein kurzer Überblick.WeiterlesenUrheberstrafrecht: Verteidigung bei unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Ein Artikel in der ZEIT-Online beschäftigt sich mit der Frage des Vorgehens im Fall „kino.to“: Hier wurde die laufende Webseite abgeschaltet, die Server-Hardware beschlagnahmt und der Inhalt der Webseite durch eine eigene Seite ersetzt. Nun fragt sich nicht nur Thomas Stadler: Geht das überhaupt? Ich versuche – in aller Kürze – ein wenig auszuhelfen.WeiterlesenDarf eine Staatsanwaltschaft Domains beschlagnahmen?



