Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Schlagwort: KI-Haftung

Anwalt zur KI-Haftung – Klärung von Verantwortlichkeiten bei Schäden durch KI-Systeme.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • LG München I zur Haftung für KI-generierte Äußerungen

    LG München I zur Haftung für KI-generierte Äußerungen

    Mit dem ganz aktuellen Endurteil des LG München I vom 28.05.2026 (26 O 869/26) und dem Urteil des OLG Hamm vom 12.05.2026 (4 UKl 3/25, hier im Blog) liegen nun innerhalb weniger Tage zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte vor, die KI-generierte Inhalte dem Betreiber als eigene Äußerung zurechnen – das LG München I äußerungsrechtlich, das OLG Hamm lauterkeitsrechtlich. Beide Entscheidungen verwerfen den Rückzug auf Provider- und Störerprivilegien.

    Parallel dazu beschäftigt sich die Literatur mit der Frage, ob die revidierte Produkthaftungs-RL für fehlerhaften Chatbot-Output greift. Im Folgenden ordne ich diese Linien (wenn auch recht gerafft) dogmatisch ein, zeige ihren gemeinsamen Nenner – die Verlagerung des Zurechnungsschwerpunkts vom Einzeloutput auf das Systemdesign – auf und führe sie mit der hier bereits früher entwickelten vertrags- und deliktsrechtlichen Betrachtung zusammen.

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  • KI-Verordnung (2026)

    KI-Verordnung (2026)

    Die KI-Verordnung („KI-VO“, auch „AI-Act“ – VO (EU) 2024/1689) ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und wird im Sommer 2026 in ihrer Substanz wirksam. Mit der politischen Einigung zum sogenannten KI-Omnibus vom 7. Mai 2026 verschiebt der Unionsgesetzgeber zentrale Pflichten für Hochrisiko-Systeme; gleichzeitig erweitert er den Verbotskatalog und zieht die Kennzeichnungspflichten für synthetische Inhalte vor. Im Folgenden möchte ich die Verordnung in ihrem aktuellen Stand einordnen und beschreiben, was Geschäftsführungen und Compliance-Abteilungen (voraussichtlich) in den nächsten Monaten beachten müssen.

    Hinweis: Der Beitrag wurde im Mai 2026 neu gefasst und hat den Stand 14. Mai 2026, berücksichtigt also die Trilogeinigung zum KI-Omnibus.

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  • KI und Cybersicherheit

    KI und Cybersicherheit

    Im Frühjahr 2026 hat sich im Verhältnis von Künstlicher Intelligenz und IT-Sicherheit etwas verschoben, das über den üblichen Takt technischer Innovation hinausgeht. Anthropic stellte mit „Claude Mythos Preview“ ein Modell vor, das in OpenBSD eine 27 Jahre alte Schwachstelle aufspürte, in FFmpeg eine seit 16 Jahren schlummernde Lücke fand und insgesamt Tausende Schwachstellen in Betriebssystemen und Browsern identifizierte.

    Das Modell wird nicht öffentlich angeboten, sondern nur rund vierzig Unternehmen – darunter Apple, Amazon, Microsoft, Cisco, Crowdstrike und Palo Alto Networks – im Rahmen von „Project Glasswing“ zugänglich gemacht. US-Finanzminister Scott Bessent und Notenbankchef Jerome Powell beriefen eine Dringlichkeitssitzung mit den Chefs der systemrelevanten Wall-Street-Banken ein, das BSI spricht von einer „Verschiebung der Angriffsvektoren“ und einem „Paradigmenwechsel“ in der Cyberbedrohungslage.

    Der IWF hat wenige Tage später, am 7. Mai 2026, in einem Blogbeitrag festgehalten, dass KI-getriebene Cyberrisiken zu einem makro-finanziellen Schock eskalieren können, wenn Entdeckung und Ausnutzung von Schwachstellen in Maschinentempo parallel in vielen Instituten erfolgen.

    Für den juristischen Beobachter ist das keine schlichte Randnotiz der Technikgeschichte: Der europäische Regulierungsrahmen für KI und Cybersicherheit wird nun an einer Realität gemessen, die schneller ist als der Gesetzgebungsprozess.

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  • Haftung von Suchmaschine für KI-generierte Suchergebnisse?

    Haftung von Suchmaschine für KI-generierte Suchergebnisse?

    Beim Landgericht Frankfurt findet sich ein Urteil vom 10. September 2025 (Az: 2-06 O 271/25) mit einer beachtlichen Entscheidung zur Haftung von Suchmaschinenbetreibern für falsche KI-generierte Informationen: Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein marktbeherrschendes Unternehmen für unzutreffende, durch KI erstellte Übersichten in Suchergebnissen haftbar gemacht werden kann – und ob darin ein Missbrauch der Marktstellung liegt. Es ging also vor allem um kartellrechtliche Fragen.

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  • Haftung für Chatbot?

    Haftung für Chatbot?

    Haften Unternehmen für Auskünfte, die ein Ihnen installierter Chatbot gibt? Nachdem in Kanada eine Airline zum Schadensersatz auf Grund einer falschen Chatbot-Auskunft verurteilt wurde, stellt sich die Frage, ob so etwas in Deutschland denkbar ist. Und tatsächlich ist schon zu lesen, dass „vermutlich auch deutsche Gerichte nicht anders entscheiden würden“ (so in BC 2024, 95). Doch bei genauem Blick fragt sich: Auf welcher Rechtsgrundlage soll das geschehen? Dazu im Folgenden ein paar lose Gedanken.

    Update, 28. Mai 2026: Die Entscheidungen des LG Hamburg (324 O 461/25) und des OLG Hamm (4 UKl 3/25) wurden berücksichtigt.

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  • Designprinzipien für LLM-basierte Systeme des BSI

    Designprinzipien für LLM-basierte Systeme des BSI

    Ein aktuelles BSI-Whitepaper zu Designprinzipien für LLM-basierte Systeme mit „Zero Trust“-Ansatz enthält zentrale Empfehlungen zur sicheren Implementierung von KI-Systemen in Unternehmen und Behörden. Die Vorgaben reichen von der Authentifizierung und dem Input-/Output-Schutz bis hin zum Monitoring und Hintergrundwissen für die Awareness.

    Doch Vorsicht, diese Empfehlungen sind mehr als reine IT-Empfehlungen: Sie berühren unmittelbar haftungsrechtliche Fragen und betreffen die konkrete Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben gemäß Art. 25 DSGVO („Privacy by Design“ und „Privacy by Default“).

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  • Lokale KI-Lösungen als starke Nischenprodukte?

    Lokale KI-Lösungen als starke Nischenprodukte?

    Im aktuellen Spiegel-Artikel „Microsoft: Wie der Tech-Konzern so mächtig wurde – und noch mächtiger wird“ wird die immense Macht und Dominanz von Microsoft in der modernen digitalen Welt und die weitreichende Abhängigkeit beleuchtet, die sowohl Unternehmen als auch Staaten von den Technologien des Tech-Giganten haben. Der Artikel zeigt auf, dass Microsoft, einst durch Windows und Office bekannt, heute mit seiner Cloud-Plattform und KI-Lösungen tief in vielen Lebensbereichen verankert ist – von Schulen über Behörden bis hin zur Landwirtschaft.

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  • Apple und die Zukunft der Haushaltsrobotik: Warum Haftungsfragen jetzt wichtiger denn je sind

    Apple und die Zukunft der Haushaltsrobotik: Warum Haftungsfragen jetzt wichtiger denn je sind

    Apple könnte sich laut Medienberichten bald in ein neues Technologiefeld wagen: die Haushaltsrobotik. So arbeitet Apple wohl an einem sogenannten „Tabletop Robot“ und möglicherweise sogar an einem mobilen Haushaltsroboter, der Nutzern durch das Haus folgen könnte. Diese Projekte markieren einen bedeutenden Schritt für Apple, das sich nach dem Ende seines Elektroautoprojekts auf der Suche nach der nächsten großen Innovation befindet.

    Doch während die Aussicht auf intelligente Haushaltsroboter faszinierend ist, wirft sie auch eine Reihe von wichtigen rechtlichen Fragen auf – insbesondere in Bezug auf die Haftung. Wenn Apple und andere Tech-Giganten in den Bereich der Robotik eintreten, müssen nicht nur die technischen Herausforderungen bewältigt, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen neu gedacht werden.

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  • EU: Verabschiedung des KI-Gesetzes

    EU: Verabschiedung des KI-Gesetzes

    Am 21. Mai 2024 gab der Rat der Europäischen Union grünes Licht für das bahnbrechende Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI). Dieses Gesetz, das angeblich weltweit erste seiner Art, soll die Regeln für den Einsatz von KI harmonisieren und damit einen globalen Standard setzen.

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  • Rechtliche Besonderheiten bei Software as a Service (SaaS) Verträgen- speziell KIaaS

    Rechtliche Besonderheiten bei Software as a Service (SaaS) Verträgen- speziell KIaaS

    Software as a Service ist längst mehr als ein Trend – für viele Unternehmen ist es das Rückgrat ihrer digitalen Infrastruktur. Doch der Wechsel vom klassischen Softwarekauf hin zur cloudbasierten Nutzung verändert nicht nur die Technik, sondern auch das Vertragsrecht grundlegend.

    SaaS-Verträge sind keine schlichte Lizenzvereinbarung, sondern komplexe Mischformen aus Miet-, Dienst- und ggf. Werkvertragsrecht, durchsetzt mit urheberrechtlichen Nutzungsregelungen und datenschutzrechtlichen Pflichten. Fragen zur Serviceverfügbarkeit, zu Gewährleistung und Haftung, zur Datenportabilität und zum Umgang mit personenbezogenen Informationen sind nicht „nice to have“, sondern Vertragskern. Wer hier unsauber formuliert, riskiert im Streitfall kostspielige Auslegungsprobleme.

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  • KI-Haftungsrichtlinie: Richtlinie zur KI-Haftung

    KI-Haftungsrichtlinie: Richtlinie zur KI-Haftung

    Rechtsanwalt für die Richtlinie zur KI-Haftung („KI-Haftungsrichtlinie“): Der Entwurf für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (KI-Haftung) zielt darauf ab, einheitliche Anforderungen für die Haftung bei Schäden, die durch KI-Systeme verursacht werden, zu schaffen.

    Update: Die EU-Kommission hat am 12.02.2025 in ihrem Arbeitsprogramm bekannt gegeben, dass man diesen Richtlinienentwurf verwerfen wird. Irgendwann soll das in neuer Form aufgegriffen werden.

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