Grunderwerbsteuer: Entgelt für Solaranlage muss mitberücksichtigt werden

Beim Hauskauf gehört der auf die entfallende Kaufpreisanteil zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Denn Solaranlagen werden meist zur Ergänzung der Wärmeversorgung eingesetzt und sind vergleichbar mit Heizungsanlagen. Diese sind Gebäudebestandteile, gehören damit zum Grundstück und unterliegen somit der (Bayerisches Landesamt für Steuern vom 14.2.2008, Fachthema Grunderwerbsteuer).

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

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