Unfallvideo im Internet zugänglich gemacht – Schmerzensgeld: Das AG Kerpen (102 C 108/10) hat sich mit dem Persönlichkeitsrecht befasst. Und was man da so lesen kann, macht das Urteil durchaus zu einer Art Unikat. Dabei geht es im Kern um eine interessante Frage: Wie geht man mit so genannten „Unfallvideos“ um
Der Sachverhalt in Kürze: Ein „Quad“-Fahrer verunglückt mit seinem Fahrzeug und überschlägt sich. Ursache war ein Tier auf der Fahrbahn, dem ausgewichen wurde. Unfallstelle samt Bergung des Verunglückten wurde von einem unbekannten Dritten gefilmt, das Video später auf einer Plattform im Internet für die Allgemeinheit veröffentlicht. Der Gefilmte klagte nun gegen den Plattformbetreiber auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung – und hat verloren.
Hinweis: Beachten Sie unseren Beitrag zum Thema „Schmerzensgeld bei Persönlichkeitsrechtsverletzung“
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