Veranstaltet ein gemeinnütziger Karnevalsverein in der Woche zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch eine Kostüm- und Tanzparty mit typischer Karnevalsmusik, karnevalistischen Tanzdarbietungen und weiteren Elementen klassischer Karnevalssitzungen, so handelt es sich um einen sog. Zweckbetrieb zur Förderung des „traditionellen Brauchtums“. Die Gewinne aus diesen Veranstaltungen sind von der Körperschaftsteuer befreit. Für die Umsätze ist nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % zu zahlen. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 20.08.2015 (10 K 3553/13).
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Schlagwort: Abgabenordnung
Rechtsanwalt für Abgabenordnung im Steuerstrafverfahren: Die Abgabenordnung (AO) ist ein zentrales Gesetz des deutschen Steuerrechts. Sie regelt das Verfahren zur Erhebung und Festsetzung von Steuern und anderen Abgaben sowie die Rechte und Pflichten der Finanzbehörden und der Steuerpflichtigen. Unsere Kanzlei ist ausschliesslich im Steuerstrafrecht tätig.
Die AO ist ein sehr umfangreiches Gesetz und enthält unter anderem Regelungen zu folgenden Themen:
- Steuerfestsetzung: Die AO regelt, wie die Steuerfestsetzung durch die Finanzbehörden erfolgt und welche Rechtsbehelfe dem Steuerpflichtigen gegen die Steuerfestsetzung zur Verfügung stehen.
- Steuererklärung: Die AO legt fest, welche Angaben die Steuererklärung enthalten muss und in welcher Form sie abzugeben ist. Auch die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung sind in der AO geregelt.
- Steuerpflichtiger und Steuerschuldner: Die AO definiert, wer als Steuerpflichtiger und wer als Steuerschuldner gilt. Außerdem regelt sie, welche Pflichten und Rechte Steuerpflichtige und Steuerschuldner haben.
- Steuerfahndung und Steuerstrafverfahren: Die AO enthält Vorschriften zur Durchführung der Steuerfahndung und zur Verfolgung von Steuerstraftaten.
- Verwaltungsvorschriften: Die AO ermächtigt die Finanzbehörden zum Erlass von Verwaltungsvorschriften, um das Verfahren der Steuererhebung zu regeln.
Die Abgabenordnung ist also quasi das Grundgesetz des deutschen Steuerrechts und bildet die rechtliche Grundlage für das Handeln der Finanzbehörden und der Steuerpflichtigen. Sie schafft eine klare Struktur für die Erhebung und Festsetzung von Steuern und anderen Abgaben und sorgt dafür, dass das Verfahren transparent und rechtssicher abläuft.
Kostümpartys von Karnevalsvereinen gehören in der Karnevalswoche zum steuerbegünstigten Brauchtum
Steuerstrafrecht: Einstellung des Verfahrens wegen Verkürzung der Steuer
Es ist ein Klassiker, mit dem der Mandant zu uns kam: Aus heiterem Himmel erhielt er ein Schreiben des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steufahndung. Hier wurde dann ausgeführt, dass nach §397 Abgabenordnung ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Hintergrund ist, dass seit Jahren keine Steuererklärung abgegeben wurde und nun der Verdacht besteht, dass hierdurch steuerlich erhebliche Tatsachen Unbekannt blieben wodurch Steuern in noch festzustellender Höhe verkürzt wurden.
(mehr …)Personenbeförderungsrecht: Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers
Das Verwaltungsgericht Neustadt (3 L 1063/14.NW) hat sich mit der Annahme der Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers beschäftigt und festgestellt:
- Die Genehmigungsbehörde darf trotz vorgelegter Bescheinigungen des Finanzamts aufgrund eigener, originärer Prüfungskompetenz der Frage nachgehen, ob ein Taxiunternehmer die Buchführungspflicht erfüllt.
- Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. d PBZugV können schwere Verstöße gegen abgabenrechtliche Pflichten die Annahme der Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers rechtfertigen.
- Die umsatzsteuerrechtlichen Pflichten eines Taxiunternehmers werden durch die Führung und Vorlage von Schichtzetteln, auch wenn sich dieses Gebot nicht unmittelbar aus dem Personenbeförderungsgesetz, sondern aus steuerrechtlichen Vorschriften ergibt, erfüllt.
Übrigens: Auch dass vorher ein Ermittlungsverfahren wegen Verstosses gegen die Vertraulichkeit des Wortes nach §153 StPO eingestellt wurde, wurde vom Gericht negativ herangezogen.

Strafrechtliche Verantwortung für die Hinterziehung von Antidumpingzöllen
In der einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (1 StR 217/10) befasste man sich mit der Thematik der Antidumpingzölle, speziell im Kontext der strafrechtlichen Verantwortung für die Hinterziehung solcher Zölle.
Der BGH betonte, dass die Hinterziehung von Antidumpingzöllen, die als Einfuhrabgaben gelten, strafbar ist, selbst wenn diese Maßnahmen einem zeitlich begrenzten wirtschaftspolitischen Ziel dienen, nämlich der Bekämpfung von Dumpingpraktiken. Dies wird in der Strafnorm des gewerbsmäßigen Schmuggels (§ 373 AO) erfasst, die die Verkürzung von Einfuhrabgaben unter Strafe stellt. Es geht also primär nicht um die Beteiligung am Dumping selbst, sondern um die falsche Anmeldung und Deklaration bei der Einfuhr, um die Erhebung der anfallenden Zölle zu vermeiden.
(mehr …)Firmennachfolger haften nicht für Ansprüche wegen Sozialversicherungsbeiträgen des früheren Firmeninhabers
Ein Firmenübernehmer haftet nicht für Ansprüche wegen der Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung gegenüber dem Rechtsvorgänger der übernommenen Firma.
