Roborder ist ein relativ modernes Projekt der EU, das aufhorchen lässt: Das erklärte Ziel von ROBORDER liegt in der Entwicklung und Demonstration eines voll funktionsfähigen autonomen Grenzüberwachungssystems mit unbemannten mobilen Robotern einschließlich Luft-, Wasseroberflächen-, Unterwasser- und Bodenfahrzeugen, das „multimodale Sensoren als Teil eines interoperablen Netzwerks umfasst“.
Die ausdrückliche Absicht dieses Projektes liegt darin, ein heterogenes Robotersystem zu implementieren und es mit Detektionsfähigkeiten zur Früherkennung krimineller Aktivitäten an den Grenzen und in Küstengebieten sowie von Meeresverschmutzungsereignissen zu erweitern.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.