Mobiler Internetzugang: Abrechnung in 10kb Blöcken sittenwidrig

Das Amtsgericht Bingen (22 C 225/11) hat einen interessanten Hinweis gegeben: Die Abrechungsmodalität eines Providers, der damit geworben hat, dass man 6 cent pro 10 Kilobyte zahlen muss, begegnete beim Gericht Bedenken hinsichtlich einer möglichen Sittenwidrigkeit. Das Problem: Man verbraucht regelmäßig so viel an Daten, dass der Verbraucher gar nicht überschauen kann, was ihn erwartet. Und man greift auch zu Recht den Vergleich zu Flatrates auf: Die sind nämlich erheblich günstiger im direkten Vergleich. Und dabei so viel Günstiger, dass die Abrechnung im 10kb-Block vollkommen überzogen erscheint:

Vorrangig erachtet das Gericht den Einwand der Sittenwidrigkeit, § 138 BGB, als erheblich. Auch wenn der Klägerin zuzugestehen ist, dass eine Flatrate eine Pauschalvergütung darstellt, die auch dann anfällt, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden, bleibt ein Vergleich zulässig. Denn die Abrechnungsweise nach 10-Kilobyte-Einheiten signalisiert, dass dies eine übliche Datenmenge bei einem Zugriff auf das Internet wiedergibt. Tatsächlich liegt der Datendurchsatz jedoch bei Internetzugriffen regelmäßig bei einem Vielfachen hiervon, bei Datendownloads oft im Megabyte-Bereich, ohne dass dies für den Nutzer erkennbar ist. Diesem wird durch die unrealistisch geringe Datenmenge pro Preiseinheit vorgegaukelt, dass die Kosten für einen Zugriff auf das Internet vergleichbar sind dem Verschicken einer SMS. Dass dies unrealistisch ist zeigt sich bereits in den eigenen Internetflatrates der Fa. …-, die für eine Flatrate mit einem Volumen von 150 Megabyte (= 153.600 Kilobyte !) gerade einmal eine Aufpreis von 10 Euro verlangt.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.