Übrigens: Im Januar 2005 hat das KG Berlin (5 Ws 654/04 Vollz) festgestellt, dass ein Strafgefangener keinen Anspruch auf einen eigenen Weihnachtsbaum hat. Die Begründung lag nicht alleine in der Brandgefahr, sondern auch in dem Kontrollaufwand, denn: In dem Baum könnte man in ausgehöhlten Ästen Drogen in die JVA schmuggeln.
- KI-Agenten als Innentäter: Wie OpenClaw & Co. zum Haftungs- & Sicherheitsrisiko werden - 14. März 2026
- Retrograde Telegram-Überwachung als Quellen-TKÜ - 13. März 2026
- Cyber Resilience Act als Ende der analogen Fabrik - 11. März 2026
